Wie kann man als gesetzlich krankenversicherter vom recht auf notwendige untersuchungen gebrauch machen wenn Krebsverdacht besteht?

1 Antwort

Objektiv notwendige Untersuchungen und Behandlungen werden durchgeführt/verordnet und von der GKV übernommen. Da braucht es keine Überzeugungsarbeit.

Das gilt auch für den Krebsverdacht - wenn er nicht selbst gestellt wurde.