Wie kann die Polizei rausfinden wer eine E-Mail geschrieben hat?

4 Antworten

Natürlich, wenn du einen normalen Browser und einen normalen Anbieter benutzt ist das ja jetzt nicht allzuschwer

Nein. Niemand kann im Nachhinein feststellen, wer an einer Tastatur gesessen hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube man kann die IP Adresse herausfinden, an welchem Standort die E-Mail abgeschickt wurde und so vielleicht ermitteln, wer sich in der Zeit dort aufgehalten hat bzw. Welche Person dort wohnt. Ansonsten glaube ich eher nicht

Begrenzt ja.

Das funktioniert durch Beschlüsse und Herausgabe von Logs. Wenn aufgrund einer Straftat ermittelt wird, kann die Polizei einen richterlichen Beschluss einholen. Damit kann beim Anbieter des Mail-Dienstes und/oder des Internetproviders z.B. der Inhaber eines Nutzerkontos oder der vertragliche Inhaber eines zugeordneten Internetanschlusses ermittelt werden.

Das bedeutet nicht, dass der Täter zweifelsfrei identifiziert ist. In dem Zusammenhang wird gern von IPs gesprochen, diese können von VPNs verändert werden. Auch können Dritte sich Zugang zu E-Mail Konten verschafft haben oder missbräuchlich den Anschluss nutzen. Was auf Täterseite plausibel oder unwahrscheinlich ist, beurteilen die ermittelnden Beamten und letztendlich das Gericht.


Johnny1701  01.06.2022, 16:58

Aber gilt in der BRD nicht so ein Gesetz, dass der Anschlussinhaber haftet?

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SoDoge  01.06.2022, 21:36
@Johnny1701

Das kenne ich nicht als Gesetz, sondern als Urteil das oft als Präzedenzfall genommen wird. Da käme auch infrage, ob der Anschlussinhaber sein Netzwerk angemessen gesichert hat, ob der Täter z.B. ein Familienmitglied mit regulärem Zugang war etc. einen konkreten Paragraphen, der den Anschlussinhaber pauschal in Haftung nimmt, kenne ich nicht.

Es wäre auch wenig sinnvoll, schließlich können PCs gehackt werden, Konten und Identitäten gestohlen werden und durch brute-force Angriffe können Unbefugte auch an WPA-basierte Netzwerkschlüssel gelangen. In all diesen Fällen hätte der Anschlussinhaber keine nachweisbare Schuld.

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