Wie ist das eigentlich wenn das Amt die Wohnung bezahlt, kann der allein lebende einen Nebenjob ausüben und bekäme er dann noch leistungen?

2 Antworten

Derzeit hat sich an der Anrechnung von Einkommen auf ALG - 2 Leistungen noch nichts geändert.

Es gilt erst einmal weiter der § 11 b SGB - ll , die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto wären das also 170 € Freibetrag, die dann theoretisch vom ausgezahlten Einkommen abgezogen würden und max. 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben würden.

Der ungedeckte Bedarf wird dann vom Jobcenter in Form einer Aufstockung gezahlt.

Aktuell sind es meines Wissens nach noch 450 €, die man max. in einem Minijob verdienen darf.

Davon werden bis zu 280 € auf das ALG 2 angerechnet = davon abgezogen.

Das verbleibende ALG 2 wird ausgezahlt.