Wie hoch kann man eine Mietminderung ansetzen, wenn man wegen dem neuen Balkon nicht mehr den blauen Himmel sehen kann?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz im Gegenteil. Die erstmalige Montage von Balkonen stellt eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b BGB dar und ist in der Regel mit einer Mieterhöhung verbunden.

Eine Mietminderung wegen Sichtbehinderung auf den Himmel ist nur dann möglich, wenn Dir im Mietvertrag "das Blaue vom Himmel" versprochen wurde ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Man hat nicht den blauen Himmel mitgemietet. Was würde man dann bei schlechtem Wetter machen?

Wird es in den darunter bzw. dahinter liegenden Räumen dadurch deutlich dunkler, wirkt sich das auf den Wohnwert der Wohnung zweifellos aus. War ursprünglich ein deutlich kleinerer Balkon montiert und jetzt kommt ein viel größerer dran, wird man eine Mietminderung durchsetzen können, denn so hat man nicht gemietet.

Um wieviel, kommt natürlich darauf an. Die Situation vorher/nachher kann niemand beurteilen, der nicht vor Ort war. Ein Gericht würde im Zweifel einen Sachverständigen beauftragen. Aber um mal eine Prozentzahl zu nennen: 5 % könnte ich mir schon vorstellen.

im Mietvertrag ist garantiert keine freie Sicht auf den Himmel zugesichert;

das lag an dir, du wolltest keinen, also keine Mietminderung möglich. Mit Balkon wäre das nicht passiert. Diese Mieter haben eine Mieterhöhung bekommen

Das du den Himmel sehen kannst ist tatsächlich kein Grund die Miete zu mindern - ein veringerter Lichteinfall schon.

Veringert sich der Tageslichteinfall durch die Fenster durch Modernisierungsmaßnahmen, dann ist eine Mietminderung durchaus möglich.

Die Frage ist hier nur in wie weit das bei euch der Fall ist.

BVBDortmund 
Fragesteller
 24.09.2019, 09:56

Herzlichen Dank, wir werden jetzt mit einem Lichtmessgerät nachmessen.

Verschiedene Wohnungen mit neuen Balkon sind entweder nach Norden, Süden oder Westen ausgerichtet.

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