Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Autounfall wenn man in einen Gartenzaun rast, mit erhöhter Geschwindigkeit?
Wer weiß darüber bescheid?
3 Antworten
Grundsätzlich 35 Euro.
Das kommt auf den Hintergrund des Unfalls an.
Bist du zu schnell gefahren und aufgrund dessen von der Fahrbahn abgekommen, kommt ein anderer Tatbestand in Betracht, als wenn du unachtsam warst.
Es gibt viele Gründe für einen Unfall und somit sind auch die Folgen unterschiedlich.
Man braucht mehr Infos.
Minimum 145€ plus 28,50 Gebühren und Auslagen, ein Flenspunkt. Dazu kommt auf zivilrechtlicher Seite noch der Schadensersatz für Zaun und ggf. Garten o.ä.
Ja aber man weiß doch nicht ob besondere Straßen oder Verkehrsverhältnisse Vorlagen?
Er kann doch auch einfach unkonzentriert gewesen sein.?
TBM: 101118?
Nee, der passt m.E. hier nicht, die unangepasste (bzw. erhöhte) Geschwindigkeit ist meiner Meinung nach hier ausschlaggebender. Deine Nummer passt mehr zu zu: Beim EIn- oder Ausparken gegen den Zaun dengelt oder so was.
Deike TBM setzt aber eine zu hohe Geschwindigkeit voraus. Diese müsste man ihm aber nachweisen. Das kann man nicht.
Er könnte ja genauso gut auf Vögel geachtet haben, die vorbeigeflogen sind.
Dann hat das ganze ja nichts mit der Geschwindigkeit oder den Straßenverhältnissen zu tun.
In dem Fall gibt es einfach zu wenig Anhaltspunkte. Daher muss man eher auf den niedrigeren Grundtatbestand zurückfallen.
Deike TBM setzt aber eine zu hohe Geschwindigkeit voraus.
Nein, nur eine nicht angepasste. Davon ab: Ein Schadensgutachter kann schon sehr genau ermitteln welche Geschwindigkeit gefahren wurde, sollte es zum Streitfall kommen.
In dem Fall gibt es einfach zu wenig Anhaltspunkte. Daher muss man eher auf den niedrigeren Grundtatbestand zurückfallen.
Dann würde ich aber maximal bei 103854 mitgehen.
Wie dem auch sei, das Bussgeld ist nicht das teure, der zu leistende Schadensersatz wird höher ausfallen.
Wenn die Geschwindigkeit nicht angepasst war, war sie für die Situation zu hoch. Das meine ich ja damit.
Aber wie gesagt, man muss ihm das Ganze nachweisen.
Aber das kann man in dem Fall nicht. Vor allem kann man ihn nicht mehr nachweisen dass die Geschwindigkeit unangepasst war.
Mal abgesehen davon, wissen wir es in dem o.g. SV sowieso nicht, da der FS keinerlei Angaben macht.
Welche Tatbestandsnummer kommt für dich in Betracht?