Wie alt muss man gesetzlich sein um sich als Verkehrsleiter in Deutschland selbständig zumachen ?
im Internet steht nichts! Ich habe schon 2 mal bei der IHK angerufen! Die eine Frau meinte ab 21 Jahren und die andere meinte ab 18 Jahre. Was ist denn nun richtig? Kennt sich da jemand aus? Würde sehr hilfreich sein!
1 Antwort
Als Verkehrsleiter ist man üblicherweise bei einem Transportunternehmen angestellt und übernimmt dort die Verantwortung für all den Bockmist den Fahrer und Dispo anrichten. Dafür muss man "voll geschäftsfähig" sein. Also würden 18 Jahre reichen
Oder willst Du einen externen Verkehrsleiter machen und auf Honorarbasis für andere arbeiten? Das geht zwar auch, aber da kann ich nur warnen!! Einen externen Verkehrsleiter holt sich nur ins Boot, wer entweder
A) Zu doof ist selber die Prüfung zu machen und ergo keine Ahnung von dem Geschäft hat. Der wird dann Vergehen am laufenden Bank verursachen für die Du den Kopf hinhalten kannst. Dein "Auftraggeber" wird sich auch nicht drum scheren was Du ihm sagst
oder
B) Jemand der soviel Dreck am Stecken hat dass er sein eigenes Verkehrsunternehmen nicht mehr selbst führen darf (Stichwort "persönliche Zuverlässigkeit" ) und der auch schon die ganze Verwandschaft verschlissen hat und da auch niemanden mehr findet der den VL machen will oder darf.
Zweimal ganz dünnes Eis...........