Wer kann eine außerbetriebliche ausbildung machen?
4 Antworten
Tendenziell jeder der es möchte wenn die Ausbildung angeboten wird.
Problematisch ist nur bei manchen muss man Schulgeld bezahlen und bekommt nix raus. Man sollte also entweder genug Geld haben oder aber zu wenig Geld und Leistungsempfänger sein, so das man es entweder selber finanzieren kann oder die Finanzierung beantragen kann.
Dann rate mal was außerbetrieblich heißt 🤷♂️ als Tipp man macht schon mal keine Ausbildung im Betrieb.
Außerbetriebliche Ausbildung ist eine duale Berufsausbildung in bsp. Kooperationsfirma oder aber auch in integrativer Form. Siehe meine Antwort. Der theoretische Teil findet in einem Bildungszentrum oder Bildungswerk statt, als auch in der Berufsschule
Der praktische Teil in einem Betrieb bei der kooperativen Form. Bei der integrativen Form haben die Einrichtungen Werkstätten.
Eine schulische Ausbildung findet in der Regel an einer Berufsfachschule statt. Bsp. Erzieher, PTA, CTA und weitere.
lernbeeinträchtigte oder sozialbeinträchtige Menschen Als lernbeeinträchtigt gelten junge Menschen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p-76-bae_ba017772.pdf :
• ohne Hauptschul- oder vergleichbaren Abschluss bei Beendigung
der allgemeinen Schulpflicht,
• aus Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen unabhän-
gig vom erreichten Schulabschluss,
• mit Hauptschul- oder vergleichbarem Abschluss bei Beendigung
der allgemeinbildenden Schulpflicht ausnahmsweise nur dann,
wenn erhebliche Bildungsdefizite vorliegen, die erwarten lassen,
dass ohne Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
oder die Unterstützung mit Assistierter Ausbildung ein Berufsab-
schluss nicht zu erreichen ist. Die erheblichen Bildungsdefizite
sind mit der Förderentscheidung in VerBIS/Beratungsvermerk
nachvollziehbar zu dokumentieren (vgl. “Leitfaden Lebensbeglei-
tende Berufsberatung“, Teil B, Punkt 8 (Anlage 1 zur Weisung
201912024).
Als sozial benachteiligt gelten insbesondere junge Menschen unab-
hängig von dem erreichten allgemeinbildenden Schulabschluss,
• die verhaltensauffällig oder wegen gravierender sozialer, persön-
licher und/oder psychischer Probleme den Anforderungen einer
betrieblichen Berufsausbildung nicht gewachsen sind,
• mit Teilleistungsschwächen (z. B. Legasthenie; Dyskalkulie,
ADS),
Zielgruppe
(76.51)
Lernbeeinträchtigte
sozial Benachteiligte
Fachliche Weisungen BaE
BA-Zentrale, AM 41 Seite 15 von 33
Stand: Feb.2020
• für die Hilfe zur Erziehung im Sinne des Kinder- und Jugendhilfe-
gesetzes (SGB VIII) geleistet worden ist oder wird, wenn sie vo-
raussichtlich in der Lage sein werden, die Anforderungen der re-
gulären betrieblichen Ausbildung zu erfüllen.
Eine Förderung nach dem SGB III kann nicht erfolgen, wenn auf-
grund gravierender Probleme im Bereich der Erziehung bereits
eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Abschluss
einer nach dem SGB III geförderten außerbetrieblichen Ausbil-
dung von dem jungen Menschen nicht erreicht werden kann und
daher eine Ausbildung in einer speziellen Erziehungseinrichtung
angezeigt ist.
Allein die Tatsache der Unterbringung in einem Erziehungsheim
oder in einer sonstigen Form des betreuten Wohnens bewirkt
keine Förderungsverpflichtung der Jugendhilfe für die Kosten, die
für die Teilnahme an der Ausbildungsmaßnahme entstehen. Die
Verpflichtung des Jugendhilfeträgers, während der Maßnahme
weiterhin die Aufwendungen für betreutes Wohnen (§§ 27, 34, 41
SGB VIII) zu übernehmen, wird dadurch nicht berührt.
Die Einzelfallentscheidung erfolgt auf der Grundlage der engen
Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
und der Agentur für Arbeit (§ 9 Abs. 3 SGB III, §§ 13, 81 SGB VIII
sowie der „Empfehlungen zur Zusammenarbeit der Agenturen für
Arbeit mit den Kommunen bei der beruflichen und sozialen In-
tegration junger Menschen“ (RdErl 14/2000 – Ziffer 4.4).
• junge Menschen, bei denen eine Suchtproblematik vorlag,
• straffällig gewordene junge Menschen,
• junge Menschen mit Migrationshintergrund, die aufgrund von
Sprachdefiziten oder bestehender sozialer Eingewöhnungs-
schwierigkeiten in einem fremden soziokulturellen Umfeld der be-
sonderen Unterstützung bedürfen,
• Alleinerziehend
Eine BaE (kooperativ oder integrativ) bekommen junge Menschen, die üblicherweise keine Ausbildung schulisch oder dual gefunden haben. Die BaE wird durch die Agentur für Arbeit vermittelt. Für die BaE gibt es ein Taschengeld was jedoch unter der tatsächlichen Ausbildungsvergütung des zu erlernenden Berufes liegt.
überlicherweise Leute die keinen Ausbildungsplatz finden, die kommen dann in Übungsfirmen und ähnliches
Du redest hier von der schulischen Berufsausbildung. Die Frage war nach außerbetriebliche Ausbildung. Das ist ein Unterschied