Wer ist für den Garten zuständig?

7 Antworten

Sofern die Grundstücksteile Bestandteile des Mietvertrages sind, muss der Vermieter die Instandsetzung veranlassen. Den Austausch der Terrassenplatten muss er nur bei Defekten vornehmen lassen. Allgemein ist der Vermieter für die Verkehrssicherheit des Grundstückes verantwortlich.

Meist hat ja der Mieter die Pflege und Wartung in seinem Mietgegenstand durchzuführen. Prüfe, ob es anderslautende Vereinbarungen in der Urkunde gibt und spreche bei Schäden zwingend den Vermieter an.

Für Wege und Treppen ist zuerst der Vermieter zuständig.

Der Eigentümer ist zuständig, aber Moment!!! Steht der Garten im Mietvertrag - wenn nicht ist Eure Nutzung stillschweigend akzeptiert.

Aber selbst wenn der Garten im Mietvertrag steht: ergibt sich daraus noch lange keine akute Pflicht der Eigentümers/VErmieters neu pflastern oder das zu reparieren - jedenfalls solange die keine Unfallgefahr besteht. Sind es reine Schönheitsfehler dann rechtfertigt so ein Fall keine Mietminderung, jedenfalls hättet ihr vor Gericht keinen guten Stand. Deswegen ist Bitten da besser als zu fordern!


Gerhart  08.11.2013, 09:30

Die stillschweigende Akzeptanz kann der Eigentümer jederzeit zurücknehmen und nach eigenem Ermessen mit dem Garten verfahren. Zur Reparatur defekter Teile der Mietsache ist der Vermieter immer verpflichtet - also löse dich von deiner Meinung "Schönheitsfehler". Wenn der Mieter die Schönheitsfehler selbst beseitigen will, braucht er u.U. die Genehmigung des Vermieters.

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findesciecle  08.11.2013, 20:53
@Gerhart

Wenn der Mieter die Schönheitsfehler selbst beseitigen will, braucht er u.U. die Genehmigung des Vermieters.

für Schönheitsreparaturen braucht der Mieter kein Einverständnis der Vermieters. Er kann streichen, dübeln usw.

Der Mieter darf aber nicht die Mietsache grundlegend verändern: Fließen, Täfeln, Trockenbau ..... DAs stimmt: der Mieter in dem Fall darf nicht und soll nicht selbst handeln! Das habe ich nie behauptet!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich sage aber: dass es nicht so einfach ist, den VErmieter zu zwingen, neu zu pflastern oder fließen! Dann empfiehl ihm doch zu klagen!

Wenn keine Unfallgefahr besteht und die Schäden optische Lappalien sind hat der Mieter kaum ein Druckmittel!

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