Wer hat das Recht auf Wohnungsnutzung nach Trennung und Wegzug?

2 Antworten

Du bist in der Wohnung nicht mehr gemeldet, also muss dir dein ex dort auch nicht Zutritt gewähren.

Das Umgangsrecht mit dem Kind kannst du auch außerhalb der Wohnung wahrnehmen.

Dafür das dir 20% der Immobilie gehören kannst du anteilig eine ortsübliche Miete verlangen.

Es wird auch praktisch unmöglich sein das deine Tochter im September nächsten Jahres zu dir zieht. Wenn deine Tochter von letzten gemeinsamen Wohnort weg ziehen soll, geht das nur wenn beide Sorgeberechtigten zustimmen.

Solange dein ex dem also nicht freiwillig zustimmt hast du nur eine Chance das deine Tochter bei dir wohnt wenn du wieder in die unmittelbare Nähe ziehst.

Kurzgesagt, da hilft nur eine Einigung statt die eigenen Rechte durchzuboxen. Setzt euch hin, trinkt euch ein Wein zur Entspannung und redet darüber. Ihr seid Erwachsen und kriegt das schon hin. Versucht Stress zu vermeiden für eure Tochter.

LG Rima


Corabremen 
Fragesteller
 01.10.2023, 06:19

Es gibt keine Einigung weil jeder das Kind möchte

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Liverpool1  01.10.2023, 06:29
@Corabremen

du hast nichts mehr zu möchten.das kind lebt beim vater und du 200km weit weg

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