Wenn man seinen Ausbildungsberuf komplett wechselt, braucht man dann ein Zeugnis?


11.06.2020, 11:06

also ich meine ob der neue Arbeitgeber dann eine Bewertung vom alten Betrieb will oder sowas.

3 Antworten

Es könnte schon sein, dass der neue Arbeitgeber eine Bewertung vom alten haben möchte.

Du hast nach dem Berufsbildungsgesetz ein Anrecht auf ein Ausbildungszeugnis, auch wenn du die Ausbildung abbrichst. Man unterscheidet ein einfaches und ein qualifiziertes Zeugnis, du kannst ja entscheiden, was du anforderst.

Einfaches Zeugnis: Es ist im Grunde lediglich ein Nachweis über die Dauer der Ausbildung. Hier werden die ebenfalls die einzelnen Tätigkeiten, erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse aufgelistet. Ein einfaches Ausbildungszeugnis muss also Angaben über die Art und Dauer und Ausrichtung (welcher Beruf?) der Berufsausbildung enthalten.
Qualifiziertes Zeugnis: Wenn der Auszubildende ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, sind zusätzlich Angaben zur Sozialverhalten (z. B. besondere Einsatzbereitschaft, wie war das Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden, etc.) und Leistung sowie besondere fachliche Fähigkeiten zu machen. 
Die Formulierung des Zeugnisses ist Sache des Arbeitgebers. Er entscheidet darüber, welche Eigenschaften und Leistungen des Auszubildenden hervorgehoben werden. Grundsatz ist, dass die Formulierungen wahrheitsgemäß sind. Da ein Zeugnis die Grundlage für eine neue Bewerbung ist, sollte das Wohlwollen des Ausbilders in der Beurteilung erkennbar sein. Andererseits dient ein Zeugnis auch dem zukünftigen Arbeitgeber als Orientierung über die Qualitäten des Bewerbers. Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Auszubildenden nicht charakteristisch sind, gehören nicht in das Zeugnis.
Quelle https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/49/nav/838/article/32478.html

Hallo,

wenn man sich für einen Ausbildungsplatz bewirbt, möchte der Ausbildungsbetrieb Infos über den Bewerber. Das sind dann:

  • Berufsschulzeugnis/se
  • Zeugnis des Ausbildungsbetriebs
  • Prüdfungszeignisse (Zwischen-/Abschlussprüfung)
  • Abschlusszeugnis der Schule vor der 1. Ausbildung

Der Arbeitgeber achtet dann besonders auf die Punkte, die auch im neuen Ausbildungsberuf wichtig sind.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Must Du ihm fragen , wenn nichts angerechnet werden soll, reicht der Schulabschluss und das letzte Zeugnis der Berufschule.