Wenn ich (18) ausziehe, darf dann meine Schwester (15) bei mir wohnen, auch wenn ich nicht das Sorgerecht habe?

12 Antworten

Du kannst jederzeit ausziehen, aber das Kindergeld ist für deine Eltern bestimmt, nicht für die Kinder.

Ich habe meinen Kindern während des Studiums das Kindergeld gelassen, weil sie nicht in unserem Haushalt wohnten, aber das kann jeder so halten, wie er will.

Deine Schwester darf zu dir ziehen, wenn es deine Eltern erlauben und wenn eine Fürsorge gewährleistet ist.

Hallo,

melde dich bitte gleich beim Jugendamt, und stelle denen genau diese Fragen, die dich beschäftigen. Ich kann dich sehr gut verstehen, und auch das du dich um deine kleine Schwester sorgst, aber letztendlich gibt es in solche Fälle wie bei euch beiden doch mehrere Möglichkeiten, die dir aber von Recht her entweder das Jugendamt, die Rechtsanwaltskammer, (dort bitte tel. einen Termin vereinbaren), oder auch das jeweilige Bezirksgericht, das Frauenbüro, die Caritas usw. weiterhelfen! Alles ist kostenlos! Google es unter anderem. Alles Gute für euch beiden.

Nach jedem Regen scheint wieder die Sonne :-) - (Recht, Familie, Kinder und Erziehung) Ihr beide habt euch, und das ist schön! - (Recht, Familie, Kinder und Erziehung)

Das Kindergeld gehört im Prinzip dir. Deine Eltern bekommen es nur, da sie dir derzeit sog. Naturalunterhalt gewähren (Wohnung, Essen, ...). Bei Auszug gibt es keinen Naturalunterhalt mehr, sondern Barunterhalt.

Verwandte in gerader Linie schulden einander Unterhalt, so die gesetzliche Regelung. Hierbei ist das gesamte Einkommen deiner Eltern zu berücksichtigen, abzüglich diverser Beträge um deinen Eltern auch noch ein Leben zu ermöglichen. Zum Einkommen zählt auch das Kindergeld, womit es dir durch den Barunterhalt im Prinzip zugute kommt.

Was deine Schwester angeht so benötigst du zwingend das Einverständnis deiner Eltern, wenn diese bei dir Leben soll. Deine Eltern haben die elterliche Sorge inne. Ein Teilbereich der elterlichen Sorge ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Solange deine Schwester noch nicht 18 oder deinen Eltern die elterliche Sorge nicht entzogen ist, dürfen diese auch bestimmen wo sich deine Schwester dauerhaft aufhält. Zur Not auch mit Hilfe der Polizei.

Du brauchst also, wenn du keine Ämter einschalten willst, das Einverständnis beider Eltern. Ansonsten bleibt nur der Gang zum Jugendamt.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für deine Schwester haben deine Eltern. Wenn sie das nicht wollen das sie zu dir zieht, keine Chance. Mit deinem familiären Hintergrund wäre das Jugendamt wohl der passende Ansprechpartner.
Dessen Hilfe benötigst Du sowieso um selber ausziehen zu können. Können dich deine Eltern nämlich nicht finanziell unterstützen und es liegen keine triftigen Gründe für einen Auszug vor, mußt Du leider auch im Hause deiner Eltern verbleiben. Wenn Du dich natürlich selber versorgen kannst, Miete, Lebenshaltungskosten usw. kannst Du natürlich ausziehen.

Stelle Deine Fragen an das Jugendamt und bitte die unbedingt um Hilfe! Die werden Dir helfen können, auch dass beide Kindergelder an Dich gezahlt werden!