wenn es Krieg gibt - wer wird eingezogen?

8 Antworten

Vermutlich alle, die keine körperlichen Leiden oder sozialen Verpflichtungen oder systemrelevante Jobs haben. Es wäre z.B. Unsinn, Kranke oder zu alte Menschen einzuziehen genauso wie es nicht geht, JEDEN Erwachsenen einzuziehen, denn wer soll sich denn um die Kinder oder die pflegebedürftigen Angehörigen kümmern? Es wäre genauso Unsinn, Landwirte einzuziehen, denn dann gibt es kein Essen mehr, genauso wie man keine Krankenschwestern und Ärzte einzieht, sonst gibt es keine Gesundheitsversorgung mehr.

"Nehmen wir an D wird angegriffen und es gibt eine Soldatenrekrutierung."

Dies ist zum Glück sehr unwahrscheinlich. Und wenn ein Krieg käme dann bräuchte man keine Soldaten mehr, da würden schon die Atomwaffen alles regeln - aber zum Glück traut sich ja keiner einen Krieg anfangen weil es keinen Sieger gäbe wenn alle Städte dann Opfer von Atombomben werden würden.

"Wer würde dann heutzutage eingezogen werden in Zeiten des Gendern?"

Die politische Korrektheit und das gender wäre in Krisenzeiten das erste das keinen mehr Interessiert. Die meisten Feministinnen wären dann glaube ich gleich wieder arme schwache Frauen die von den Männern beschützt werden müssen.

"Was meint ihr?"

Man würde - entsprechend den Verfassungsmäßigen Bestimmungen - die männlichen deutschen Staatsbürger einziehen.

Zuerst kämen die jungen Männer an die Reihe, also die zwischen vl 18 und 30 und wenn die großteils tot sind kämen nach und nach alle älteren Jahrgänge an die Reihe.

Es war in der Geschichte immer so, und Frauen kämpften so gut wie nie mit. Wenn dann eher nur Wenige und die als Freiwillige.

Ich selbst bin übrigens gegen die Wehrpflicht. Aber faktisch ist es leider nach wie vor so dass diese zB in Deutschland für Männer im Kriegsfall gelten würde und in Ländern wie Österreich und Schweiz nach wie vor Männer den Grundwehrdienst oder Zivildienst machen müssen während man Frauen zu nichts dergleichen zwingt.

Bei einem Verteidigungsfall könnte die Wehrpflicht o.W. wieder in Kraft gesetzt werden.

Maßgeblich ist u.a. Artikel 12a des Grundgesetzes, der für alle männlichen Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr den Militär- oder einen Ersatzdienst vorsieht. Natürlich sind Eignung und Tauglichkeit vorauszusetzen.

Daran hat sich bislang nichts geändert.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html

Bei einer Mobilmachung gibt es sofort die Wehrpflicht und die Musterung aller wehrfähigen Bürger nach dem Gesetz.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mobilmachung

Ob es ueberhaupt noch dazu kommt, das ist eine andere Frage?

Woher ich das weiß:Recherche

aktuell kann da niemand eingezogen werden, denn die Wehrpflicht ist außer Kraft gesetzt. Ferner konnte selbst mit Wehrpflicht niemand zum Kriegsdienst verpflichtet werden