Wenn ein Fahrrad im Hauseingang steht, woher will der Gerichtsvollzieher wissen, ob es meins ist und darf ich es trotzdem behalten?
5 Antworten
Ein Fahrrad darf der Gerichtsvollzieher nicht so einfach mitnehmen, nur wenn er Dir nachweisen kann, dass Du es nicht benötigst um beispielsweise damit zur Arbeit zu fahren.
Wenn es kein sündhaft teures Pedeleg ist, interessiert das den GV nicht.
Er kann dich fragen oder aber er weiß dass du erst vor kurzem genau so ein Fahrrad gekauft hast und fragt dich wo das geblieben ist.
naja du scheinst ja immer weiter teure Sachen zu kaufen ohne sie wirklich bezahlen zu können und dein Schuldenberg wächst weiter. Da du die Sachen schon mit dem Wissen kaufst, dass du das Geld dafür nicht hast begehst du Betrug und die Gläubiger können die Ware zurückfordern.
Er weiß es durch deine ganze Fragerei hier.
Er liest mit.
Er wird dich fragen. Und unwahre Angaben sind strafbar, wenn es rauskommt.
Also darf man das auch nicht behalten?