Wenn die Eltern keinen Namen vergeben?

3 Antworten

das geht in Deutschland nicht und deshalb geben manche Eltern viele Vornamen, damit sich später das Kind seinen Namen auch noch selber aussuchen kann,wenn es mag.

Innerhalb von einer Woche muss man seinem Kind auf dem Standesamt einen Namen eintragen lassen.

Welche Strafen oder Konsequenzen es gibt, wenn man das nicht tut, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht wird dann ein Name zwangsvergeben...


In Deutschland ist das Vornamensrecht nicht gesetzlich geregelt.
Der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, ist für die
Beurkundung zuständig. Dieser entscheidet auch, wie viele Vornamen für
das Kind zugelassen werden. In der Regel können vier bis fünf Vornamen
eingetragen werden.



Die Geburtsanzeige hat mündlich zu erfolgen. Sollten sich die Eltern
zum Zeitpunkt der Geburtsanzeige noch nicht auf einen Namen geeinigt
haben, wird das Kind zunächst ohne Vornamen eingetragen.



Der Vorname kann dann innerhalb von vier Wochen nachgetragen werden.



Dieser ist dann allerdings verbindlich und kann später nicht
willkürlich verändert werden.
Fehlt der Vorname nach vier Wochen immer noch, protokolliert der
Standesbeamte die Gründe für die Nicht-Benennung des Kindes. Den Eltern
wird dann eine Nachfrist (in der Regel noch einmal vier Wochen) gewährt.

Kommt jetzt immer noch keine Namensmeldung gibt es eine letzte Frist und Androhung einer Buße.

Fehlt der Vorname jetzt immer noch, dann könnte der Standesbeamte einen
Vornamen selber bestimmen. Der Europäische Verband der Standesbeamtinnen
und Standesbeamten e.V. berichtet, dass dies bis heute erst einmal
vorgekommen sei; und zwar weil die Eltern beide bei einem Unfall ums
Leben kamen. Der Vorname wurde dann zusammen mit den Großeltern
festgelegt.

Hier mehr :http://www.vorname.com/hintergruende.html