Wenn der Zahnarzt Zahngold ersetzt, kann er es einfach behalten?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du es mal bezahlt hast gehört es auch dir. Egal ob in oder außerhalb deines Mundes.

Wenn deine Krankenkasse dafür aufgekommen ist, könnte ich mir vorstellen, dass dies als Wertgegenstand an diese zurückgeht.

Noyfa03 
Fragesteller
 06.12.2019, 23:15

Nein da ist niemand für aufgekommen außer die 20 % die die Kk zuzahlt. Was will den ein Zahnarzt damit anfangen? Der hats doch bestimmt nicht nötig :-)

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An sich ist es dein Eigentum. Das Problem beim Entfernen eines Inlays ist, daß man es ja raus bohren muss und zwar so, daß die eigene zahnsubtanz geschont wird. Das heißt dabei geht viel von dem Inlay auch mal verloren. Es entsteht beim heraus bohren, ich sag jetzt mal goldstaub, der nicht aufgefangen werden kann, der wird durch das Wasser das zur kühlung beim bohren genutzt wurde gleich weggespült und meist auch gleich mit weggesaugt. Hinzu kommt, dass goldinlays meist mit Zement eingesetzt sind, das heißt beim heraus bohren bricht irgendwann die Verbindung und ein Teil des Inlays kommt im ganzen "geflogen", manchmal wird auch das abgesaugt. Hast du das Teilchen noch gesehen? Weil dann hätte man dich zumindest fragen müssen ob du es mitnehmen willst.

Wenn die Assistenz es aus Versehen abgesaugt hat, kann es auch sein, dass sie nach der Behandlung noch im auffangsieb nachgeschaut hat und es vielleicht gefunden hat und es dir beim nächsten mal noch ausgehändigt wird. Ich würde einfach mal nachfragen.

Und ja dieses kleine Stück Gold ist jetzt nicht wahnsinnig viel wert, aber wenn man noch welche im Mund hat, werden auch die irgendwann mal ausgetauscht werden müssen und dann könnte man ja auch erst mal sammeln und sie irgendwann gemeinsam los werden. Der Goldpreis steigt ja eigentlich immer kontinuierlich, also schadet es nicht da bisschen zu warten bis man was an Gold zusammen hat, zB auch durch alten Schmuck 😉

Der Zahnarzt ist verpflichtet dir das Teil auszuhändigen. Es ist dein Eigentum.

Nein, das ist nicht normal. Er muss es Dir sogar aushändigen.

Du hast es bezahlt, es ist Dein Eigentum.