Wem gehört das Grundstück, wenn eine öffentliche Straße unter einem Haus geführt wird?
Als ich heute Nachmittag draußen unterwegs war, ist mir das Haus auf dem Bild aufgefallen. Das Haus ist über die Straße gebaut. Die Autos, bzw. Fußgänger, fahren oder laufen unter dem Haus. Meine Frage ist nun, wer Eigentümer des Grundstücks ist, dort wo die Straße das Haus unterquert.
5 Antworten
Das kommt tatsächlich auf die Regelung zwischen Eigentümer und Gemeinde an.
Es ist durchaus üblich, dass die Straße im Eigentum des "Privatiers" bleibt aber öffentlich gewidmet wird. Erst dann obliegen der Gemeinde auch die Verkehrssicherungspflichten.
Genauso möglich ist eine geduldete/genehmigte Überbauung - wobei ich das eher unwahrscheinlich erachte.
Die dritte Variante ist, dass es doch eine Privatstraße ist. Lass Dich von der Ampel nicht täuschen.
Hallo Judo,
vermutlich weiterhin der Hausbesitzer und die Stadt
hat das Nutzungsrecht für die Straße.
Oder der Hausbesitzer hat das Überbauungsrecht der
Straße bei der Stadt erworben.
Dritte Möglichkeit es ist blos eine Innenhof-Zufahrt
dann gehört das ganze Gelände dem Hausbesitzer,
ist also im Privatbesitz.
Ist es nun eine öffentliche Durchfahrtsstraße oder nicht ?
opi ehrsam
Das hängt davon ab, wem das Grundstück vor dem jetzigen Zustand gehörte.
Wenn es dem Hausbesitzer gehörte, kann dieser der Stadt ein sog. "Überführungsrecht für eine Strasse" einräumen. Dann darf die Stadt eine Strasse unter dem Haus durchführen (deshalb spricht man von Überführungsrecht; das könnte statt einer Strasse auch eine Wasser-, Strom- oder Datenleitung sein). Ein solches Recht wird für eine gewisse Dauer eingeräumt; z. B. 50 Jahre.
Wenn die Strasse zuerst da war, kann die Stadt dem Hausbesitzer links und rechts der Strasse ein Überbauungsrecht einräumen, ihr Grundstück, als jenes, das der Stadt gehört und auf dem sich die Strasse befindet, in einer gewissen Höhe (z. B. 5 m Höhe) zu überbauen. Auch ein solches Überbauungsrecht wird für eine gewisse Dauer erteilt.
Beides wird im Grundbuch natürlich eingetragen und ist damit öffentlich einsehbar. Du kannst dich beim Grundbuchamt ja mal kundig machen, wie das im vorliegenden Fall gelöst worden ist.
Kommt drauf an, unter anderem wer zuerst da war und warum es so gebaut wurde.
Eigentum erstreckt sich immer nach oben und nach unten.
Nach dem Bild würde ich annehmen der Hauseigentümer ist Eigentümer des Grundstückes.
Haftung, Verkehrssicherung und Unterhaltung der Strasse einschließlich der Stützpfeiler obliegt dem Baulastträger der Strasse, der Hauseigentümer hat eine Unterlassungsverpflichtung und eine Duldungsverpflichtung.
Geregelt in einer Vereinbarung, über Grunddienstbarkeit und /oder Baulast..
Kann aber auch anders herum sein.
Wenn es keine Einfahrt in einen hof ist sondern eine normale strasse dann ist es öffentlich, die strasse gehört nicht dem Eigentümer des hauses, egal ob das haus über oder neben der strasse ist oder ein keller unter der strasse