Welcher Zeitraum ist hier gemeint. Meine Ausbildung hat am 1.4.2021 begonnen. Ist die Frist der 1.4.2024?

2 Antworten

Wann die Ausbildung zum Fahrlehrer begonnen hat, ist egal! Relevant ist, wann sie beendet wurde :)

§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Fahrlehrergesetz:

(1) 1Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn

...

Nr. 8) der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist

Zum Fahrlehrer ausgebildet worden, ist man natürlich erst, wenn man mit der Ausbildung fertig ist - vorher ist man ja noch nicht (fertig) ausgebildet :)

Gem. § 7 Abs. 2 S. 2 FahrlG endet die Ausbildung zum Fahrlehrer mit Bestehen (oder entgültigem Nichtbestehen) der Fahrlehrerprüfung.

Somit darf die bestandenen Fahrlehrerprüfung bei Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.

Also Prüfdatum + 3 Jahre = letzter Tag für die Erteilung der Erlaubnis.

Woher ich das weiß:Recherche

Jetzt minus 3 Jahre


shqipboss04 
Fragesteller
 10.12.2023, 00:08

Wie meinst du ? Ich verstehe nicht ?

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