Welcher Zeitraum ist hier gemeint. Meine Ausbildung hat am 1.4.2021 begonnen. Ist die Frist der 1.4.2024?
der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
2 Antworten
Wann die Ausbildung zum Fahrlehrer begonnen hat, ist egal! Relevant ist, wann sie beendet wurde :)
§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Fahrlehrergesetz:
(1) 1Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
...
Nr. 8) der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist
Zum Fahrlehrer ausgebildet worden, ist man natürlich erst, wenn man mit der Ausbildung fertig ist - vorher ist man ja noch nicht (fertig) ausgebildet :)
Gem. § 7 Abs. 2 S. 2 FahrlG endet die Ausbildung zum Fahrlehrer mit Bestehen (oder entgültigem Nichtbestehen) der Fahrlehrerprüfung.
Somit darf die bestandenen Fahrlehrerprüfung bei Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Also Prüfdatum + 3 Jahre = letzter Tag für die Erteilung der Erlaubnis.
Jetzt minus 3 Jahre