Welchem Zweck dient die Verrechnung der kalkulatorischen Kosten?

1 Antwort

Das Ergebnis eines Unternehmens vergleichsfähig unabhängig seiner Rechtsform und besonderer Vor- oder Nachteile zu machen.

Beispiel: Eine Einzelunternehmung zahlt dem Unternehmer kein Gehalt, es fällt lediglich ein Gewinn an, der dem Unternehmer ausgezahlt wird.

Naturgemäß ist dann der Gewinn einer Einzelunternehmung größer als der einer Kapitalgesellschaft mit angestelltem Geschäftsführer bei gleicher Leistung, da letzterem ein Gehalt ausgezahlt wird.

Ein Unternehmen, dass zur Existenzgründung Fremdkapital aufnehmen muss, hat gegenüber einem anderen Unternehmen mit gleicher Leistung einen um die Zinsaufwendungen verringerten Gewinn.

Ein Unternehmer der das Unternehmen auf und in eigener Immobilie betreibt, hat keine Mietaufwendungen. Ein anderes Unternehmen mit gleicher Leistung dagegen schon.

All diese Faktoren werden in der Überleitrechnung durch kalkulatorische Positionen (idR. Kosten) eliminiert, womit dann am Ende verschiedene Unternehmen in ihrer Leistung vergleichbar werden.