Welche Dienstleistung erbringt ein Architekt?
3 Antworten
Juristisch gesehen erbringt der Architekt Leistungen aufgrund eines Architektenvertrages, was eine Form des Werkvertrages ist. Mit Dienstleistern schließt man einen Dienstleistervertrag ab.
Was ist ein Dienstleistungsvertrag?Bei einem Dienstleistungsvertrag verpflichtet sich der Dienstleister zur Erbringung einer Leistung, jedoch ohne deren Erfolg zu garantieren. Ein Dozent, der Sprachkurse anbietet, garantiert den Teilnehmern z.B. meist nicht automatisch das Erzielen guter Noten in der Abschlussprüfung.
Was ist ein Werkvertrag?Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer dagegen zu einem Erfolg bei der Erbringung der Leistung. So verpflichtet sich ein Tischler beispielsweise dazu, einen stabilen Tisch herzustellen.
Eben, deswegen macht der Architekt einen Werkvertrag (Architektenvertrag), der zu Erfolg verpflichtet. Also kein Dienstleister. Architekten machen auch Werkverträge über Ausführungsplanung und die Bauleitungsleistungen.
Das kannst du dir deutlich machen, indem du dir die in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) definierten Grundleistungen durchliest:
Schau di in der HOAI die Leistungsphasen an. § 34, Gebäude und Innenräume.
Bei Architekten ist das etwas anderes! Der Architekt garantiert mit seiner Leistung den Erfolg - nämlich die Baugenehmigung. Wird diese nicht erteilt hat er keinen Anspruch auf Honorar.