Weiß jemand ob ich Geld von Agentur für Arbeit oder jobcenter bekomme kann in der Zeit Praktikum unentgeltlich?

4 Antworten

Schulzefa schreibt:

Währe doch Betrug selbst wenn ich 1+ Mitarbeiter wäre und er oder sie mich dann nicht übernimmt

StGB § 263 Betrug definiert Betrug anders:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine '"Vorspiegelung falscher Tatsachen" ist hier nicht zu erkennen. Eher eine korrekte Ausführung von SGB III § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder gar von § 46 Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen, wo der Arbeitgeber sogar noch Geld drauf kriegt für die Kosten, die er durch eine Probearbeit hat.

Nach § 46 geht das "bis zu einer Dauer von drei Monaten", nach § 45 allerdings maximal sechs bzw. acht Wochen:

Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.

Da es im vorliegenden Angebot ebenfalls um "acht Wochen" geht, wird wohl ein Fall von SGB III § 45 vorliegen. Das geht nicht nur beim Erhalt von ALG I (eins), wofür das SGB III zuerst gedacht ist, sondern auch beim Erhalt von ALG II (zwei)!

Dafür heißt im SGB II (zwei), das für das ALG II da ist, extra in § 16 Leistungen zur Eingliederung:

(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen: [...]
2. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt,

Dafür muss man aber in der Regel mindestens ein Jahr lang arbeitssuchend gewesen sein, also als Lanzeit-Arbeitsloser gelten. Dann darf das Jobcenter, wenn es möchte, ALG II voll weitergewähren - eben als Lohn-Ersatz für schwervermittelbare -, obwohl man eine berufliche Tätigkeit ausübt.

Gruß aus Berlin, Gerd


Schulzefa 
Fragesteller
 26.10.2021, 09:54

Das Problem ist für mich klingt, sein Angebot ehr nach du bekommst alg1 oder alg2 (was noch nicht raus ob ich es bekomme) ist und du arbeitest dann für mich 8 Wochen in einem Undgeldlichen Praktikum

Ich kenne das probebeschäftigung und ein unentgeltlich Praktikum gehört meiner Meinung nicht dazu

Ich meine warum will er mich untendgeldch arbeiten lassen während der würde er mich probe beschäftigen sein geld bekommt

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GerdausBerlin  26.10.2021, 12:14
@Schulzefa

Was bedeutet dieser Satz? "Ich meine warum will er mich untendgeldch arbeiten lassen während der würde er mich probe beschäftigen sein geld bekommt "

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GerdausBerlin  26.10.2021, 21:34
@GerdausBerlin

Es geht laut Gesetz um die "Vermittlung von beruflichen Kenntnissen", wenn es acht Wochen sein sollen, siehe hier. Wenn es nur um die Erprobung geht, sind sechs Wochen das Maximum, siehe dazu auch diese Anmerkungen von UnterhaltungNRW. Wenn man allerdings nur produktiv tätig ist und nichts lernt und nicht erprobt wird, ist die Sache eher fragwürdig.

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Gerdausberlin hat toll geantwortet. Ich sehe das von der Arbeitgeber Seite aus.

Ich habe nie länger als 4-6 ,Wochen Praktikum machen lassen, allein weil mir das zu teuer wird wenn der Bewerber sich als ungeeignet herausstellt. Einfache Helfer ? Da reichen zwei Wochen. Facharbeiter? 2-3 Wochen. Hochwertige Bürojobs durchaus bis 6 Wochen bis man sich ein echtes Bild machen kann. Grafische Industrie

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schulzefa 
Fragesteller
 26.10.2021, 19:44

Aber unentgeltlich?

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Da würde ich im Jobcenter nachfragen, ob für die 8 Wochen okay ist. Ein unentgeltliches Praktikum kannst du normalerweise machen, aber bei 8 Wochen musst du das auf jeden Fall vorher mit dem Jobcenter abklären, denn in dieser Zeit stehst du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Wenn du Pech hast, nutzt der Arbeitgeber das aus, aber ohne kostenloses Praktikum hast du gar keine Chance. Und das wissen die Arbeitgeber auch. Ich wünsche dir, dass du Glück hast und alles gut läuft und du übernommen wirst. Mach das Beste draus!

Das kein Betrug, sondern eine Chance für dich, zu zeigen, was du kannst. Ergreife sie oder lebe von ALG II - deine Entscheidung.

Ob du in der Zeit des unentgeltlichen Praktikums Leistungen bekommst, musst du mit dem Jobcenter klären.


Schulzefa 
Fragesteller
 26.10.2021, 19:42

Wer garantiert mir das mich nicht ausnutzt? 8 Wochen ohne Bezahlung?

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okieh56  27.10.2021, 09:03
@Schulzefa

Keiner!

Wenn du gute Leistungen bringst, nutzt er dich in zwar zunächst aus, stellt dich dann aber vielleicht ein. Dann ist es eine Win-win-Situation. Auf jeden Fall ist das eine gängige Praxis.

Entscheidend ist allein, was du willst - deine Chance nutzen oder arbeitslos bleiben.

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Schulzefa 
Fragesteller
 27.10.2021, 09:45
@okieh56

Wenn du gute Leistungen bringst, nutzt er dich in zwar zunächst aus, stellt dich dann aber vielleicht ein

Das Wort heißt hierbei vielleicht und wenn hatte er 8 Wochen eine Arbeitkraft umsonst die im schlimmsten Fall nicht versichert ist

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Schulzefa 
Fragesteller
 27.10.2021, 09:47
@okieh56

Würdest du 8 Wochen umsonst arbeiten ohne jemals zu wissen ob du genommen wirst oder nur ausgenutzt?

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okieh56  27.10.2021, 13:41
@Schulzefa

Wenn die Alternative Arbeitslosigkeit wäre - JA!

Ich würde nie auf Kosten anderer leben wollen - auch nicht, wenn mir die Leistungen zustehen. Zum Glück stand ich auch nie vor dieser Entscheidung.

Aber ein Ehrenamt habe ich neben der Arbeit viele Jahre lang ausgeübt und da ich seit einem Jahr im Ruhestand bin, konnte ich es noch ausbauen.

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Schulzefa 
Fragesteller
 27.10.2021, 09:48

Aber warum 8 Wochen umsonst?

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okieh56  27.10.2021, 13:41
@Schulzefa

Schön ist das nicht und vielleicht auch nicht fair - aber rechtlich zulässig. Siehe es als Chance.

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