Wehrdienst und FSJ als Pluspunkt beim Studium

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Die automatisch aufgelaufenen Wartesemester sind "alles", was es da gibt (in deinem Fall 6 Wartesemester wären schon nicht wenig). Durch einen freiwilig absolvierten Wehrdienst wirst du nicht aufgehalten, sondern du hältst dich im Prinzip selbst auf, weil er eben freiwillig ist.

Es kann sein, dass es "Reservierungsregelungen" gab, als die Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt war. Wenn es sie gab, dann aber nur, weil man sich die Ableistung von Grundwehr- oder Zivildienst nicht aussuchen konnte. Hat man damals einen Studienplatz bekommen, konnte man theoretisch sogar noch eine gewisse Zeit nach Studienbeginn einberufen werden.

Aber wie gesagt: Sechs Wartesemester sind nicht wenig. Es gibt viele Studiengänge an sehr guten Universitäten, an denen man bei sechs bis acht Wartesemestern einen Studienplatz bekommen kann, obwohl man mit seinem Notendurchschnitt fast zwei ganze Noten unter dem NC nach Durchschnittsnote liegt. Voraussetzung für die Anrechnung als Wartesemester ist, dass du deinen freiwilligen Wehrdienst und das FSJ nach Erwerb deiner Hochschulreife absolviert hast und seit Erwerb der Hochschulreife noch an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben warst.

wenn ich durch einen Dienst aufgehalten werde.

Wenn du den Dienst freiwillig machst, wird das kaum zählen.

Und bitte, sag > StudiENplatz. Ich krieg graue Haare, wenn ich das hier immer wieder lesen muss...