Wasserschaden am Dach beim Auszug bemerkt wer hat Schuld?
In der Wohnung gab es ein Wasserschaden im Dachgeschoss, die Wände waren feucht. Das Wasser kommt vom Regen. An der Stelle sind keine Rohre die durchlaufen und das Haus ist sehr alt. Ist dann der Mieter Schuld das das so spät gemeldet bzw bemerkt wurde und muss dann die Kosten übernehmen?
Vielen Dank schonmal.
1 Antwort
Ein Schaden durch ein undichtes Dach ist normalerweise Problem des Vermieters.
Der VM müsste nachweisen, dass der Mieter den Schaden garantiert bemerkt hat und dass er auch gewusst hat, dass er verpflichtet gewesen wäre, den Schaden an den VM zu melden. Das Versäumnis müsste auch wesentlich zur Schadenshöhe beigetragen haben.
Weil die mutmaßliche Verspätung/Unterlassung der Meldung wahrscheinlich keinen nennenswerten Unterschied mehr gemacht hat, weil das Haus ja eh alt war (und bei alten Häusern Dächer sowieso immer undicht sind - es sei denn der VM kann belegen, dass das Dach regelmäßig auf Undichtigkeit überprüft wurde ...), geht der VM ziemlich sicher leer aus.
Nein. Der Mieter haftet nur durch von ihm verursachte Schäden. Er hat das Dach nicht undicht gemacht, also trägt er nicht die Kosten des Schadens.
Die Wohnung bzw das Haus ans sich ist sehr alt. Kann aber der Vermieter trotzdem für einen Mietzeitraum von 1 Jahr den Schaden anrechnen sag ich mal. Oder dadurch zu entstehender Schimmel zb. Vielen Dank für Ihre Antwort!