Wasserschaden am Dach beim Auszug bemerkt wer hat Schuld?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Schaden durch ein undichtes Dach ist normalerweise Problem des Vermieters.

Der VM müsste nachweisen, dass der Mieter den Schaden garantiert bemerkt hat und dass er auch gewusst hat, dass er verpflichtet gewesen wäre, den Schaden an den VM zu melden. Das Versäumnis müsste auch wesentlich zur Schadenshöhe beigetragen haben.

Weil die mutmaßliche Verspätung/Unterlassung der Meldung wahrscheinlich keinen nennenswerten Unterschied mehr gemacht hat, weil das Haus ja eh alt war (und bei alten Häusern Dächer sowieso immer undicht sind - es sei denn der VM kann belegen, dass das Dach regelmäßig auf Undichtigkeit überprüft wurde ...), geht der VM ziemlich sicher leer aus.


Hatesummer 
Fragesteller
 21.12.2023, 19:44

Die Wohnung bzw das Haus ans sich ist sehr alt. Kann aber der Vermieter trotzdem für einen Mietzeitraum von 1 Jahr den Schaden anrechnen sag ich mal. Oder dadurch zu entstehender Schimmel zb. Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Walum  21.12.2023, 20:40
@Hatesummer

Nein. Der Mieter haftet nur durch von ihm verursachte Schäden. Er hat das Dach nicht undicht gemacht, also trägt er nicht die Kosten des Schadens.

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