Was tun bei Lehrer/Schüler- Beziehung?

15 Antworten

Mische dich am Besten nicht in Dinge ein, von denen du nicht genug Ahnung hast. Wenn das ein Jahr her ist, sollte man es darauf beruhen lassen, zumal du gar nicht weißt, ob es eine Einigung zwischen Lehrer und Schüler gab.

War sie seine Klassenlehrerin (also ständige Lehrerin), oder nur Vertretung?

Bei Vertretungslehrern gilt die gleiche Untergrenze beim Alter wie bei Nicht-Lehrern auch: 14.

Bei Klassenlehrern ist die absolute Untergrenze dagegen 16.

Beim Sex mit 16/17-Jährigen hat sich die Lehrerin nur strafbar gemacht, wenn sie dabei ihre Position für den Sex missbraucht hat (also so nach dem Motto: Wenn Du Sex mit mir hast, dann kriegst Du dafür auch gute Schulnoten).

Davon gibt es Fotos, wie die Lehrerin nackt ist.

Geht aus den Fotos hervor, dass sie mit oder vor dem Schüler Sex hatte? Und geht weiter daraus hervor, wie alt der Schüler damals war (s.o.)?

Soviel zum Strafrecht.

Menschlich gesehen würde ich sagen: Wenn es ihm gefallen hat, dann ist es okay. Wenn er sich benutzt fühlt, dann nicht. Seine Entscheidung, nicht deine.

PS: Sex mit der Lehrerin? Oh, das hätte mir bei einigen auch sehr gut gefallen! 8-)))

PPS: Was geht dich das eigentlich an?

Wo kein Kläger, da kein Angeklagter...ich halte es immer für sehr risikoreich, jemanden in Bedrängnis zu bringen, wenn bestimmte Dinge nur auf Gerüchten basieren oder angebliche Beweismittel existieren, die so oder so zu deuten sind. Wenn die Lehrerin tatsächlich etwas mit einem Schüler angefangen hat, so hat sie sich strafbar gemacht...es liegt in Deiner/Eurer Hand diesen Fall aufzurollen. Wenn die Schulleiterin davon weiß, wird sie vermutlich bestimmte Dinge in die Wege geleitet haben oder eben ein ernsthaftes Gespräch mit der Lehrerin geführt haben. Wenn Ihr Euch damit nicht abfinden wollt, dann müsst Ihr die Schulleitung daraufhin ansprechen.

Hallo :)
Ich möchte das Verhlaten nicht gut heißen, würde es aber dabei belassen die Schulleitung informiert zu haben. Wer weiß was an solchen Gerüchten stimmt und was nicht.
LG

Natürlich ist es nicht richtig. Würde es sich um eine Schülerin handeln, würde hier jeder nach Jugendschutz schreien und nicht ,Glückspilz' schreiben.

Es liegt aber im Ermessen der Schulleiterin und der Eltern des betroffenen Schülers. Er wurde anscheinend aus gutem Grund aus der Schule genommen.

Du kannst gar nichts dabei tun und es geht dich auch nichts an. Ich frage mich sowieso wie du zu den Fotos gekommen sein willst. Aus diesem Aspekt heraus wirkt die Geschichte unglaubwürdig.

Was ist das für eine Lehrerin, die mit einem Minderjährigen schläft, so doof ist davon Fotos machen zu lassen und dann zulässt, dass diese herum gehen?