Was passiert, wenn man unvermitteltbar ist?
Was passiert, wenn man vom Arbeitsamt unvermitteltbar ist?
Wenn man vom Arbeitsamt unvermitteltbar und nicht vermittelbar ist, darf man sich dann trotzdem für eine Ausbildung oder Arbeit bewerben? Darf man dann trotzdem eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen?
Und bitte mit Begründung
3 Antworten
Du hast das Recht in Deutschland zu Arbeiten und dir deine Arbeit selbst aussuchen zu dürfen. Das ist sogar gesetzlich niedergeschrieben.
Und darf ich dann auch auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten?
In jedem Fall darfst und solltest Du das tun. Du bist ein eigenständiger Mensch und bestimmst selbst Dein Leben. Kein Amt wird Dir vorschreiben, welchen Arbeitsplatz Du annehmen musst. Man macht Dir nur Vorschläge und wenn Du Dich nicht bewirbst, wird man möglicherweise Deine Bezüge kürzen.
Das bedeutet aber nicht, dass Du diese Jobs annehmen musst. Du solltest auch immer selbst etwas suchen. Die Agentur unterstützt nur.
Wenn Du aber erkennbar keine Lust auf Arbeit hast und lieber auf der faulen Haut liegst, ist es nur gerecht, wenn man dann auch Druck aufbaut und kein Geld zahlt.
Natürlich darfst du dir selbst eine Ausbildung suchen, du darfst natürlich arbeiten gehen. Aber vorher hast du offensichtlich der Agentur für Arbeit gezeigt, dass es bei dir überhaupt nicht funktioniert
Die Agentur hat den Eindruck, dass sie Dich nicht vermitteln können. Mehr bedeutet es nicht. Der potentielle Arbeitgeber weiß davon nichts. Wenn ein Arbeitgeber Dir einen Job geben will, dann hat die Agentur kein weiteres Mitspracherecht.
Wenn ich Dich beispielsweise als unvermittelbar einschätzen würde, dann wäre das nur meine Meinung. Das ist kein allgemeingültiges Urteil, das Du überall vorzeigen müsstest und auf das andere zu hören hätten.
Der normale Arbeitgeber weiß doch gar nicht was das Arbeitsamt da beschlossen hat. Aber erzähl doch lieber warum das Arbeitsamt auf die Idee gekommen ist
Und wenn man unvermitteltbar ist, kann es sein dass man dann abgelehnt wird oder muss man dem Arbeitsgeber oder den Ausbilder nicht sagen, dass man vom Arbeitsamt nicht vermittelbar ist?