Was passiert wenn man als Zeuge Lügt?

3 Antworten

Im Falle einer Vereidigung wäre das dann ein Meineid.

§ 154 StGB

Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Bei uneidlicher Falschaussage: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahre.

Bei Vereidigung Freiheitsstrafe von nicht unter 12 Monaten.

Also lass es lieber ;-).

Dann bekommst du eine Strafe vom Richter.