Was passiert, wenn ein Studiendirektor oder Oberstudienrat sich versetzten lässt?

2 Antworten

Ein Beamter kann sich - solange er beim gleichen Dienstherren bleibt - nur auf gleichwertige oder höherrangige Stellen bewerben.

Lässt er sich jedoch entlassen (z. B. in seinem Bundesland), kann er sich bei einem anderen Dienstherrn (anderes Bundesland oder beim Bund) auch auf einen niedrigeren Posten bewerben.

Beamte können nicht herab gestuft werden. Sie können sich auch nicht einfach so versetzen lassen. Da hat der Dienstherr das letzte Wort und wenn es keine freie Stelle auf dem entsprechenden Level gibt, gibt es auch keine Versetzung.


Brieftasche1982 
Fragesteller
 10.02.2022, 19:19

Hat sich als falsch herausgestellt. Eine Entpflichtung ist möglich.

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