Was passiert wenn ein Polizist einen Unfall verursacht?

4 Antworten

Sonderrechte der Einsatzfahrzeuge
Paragraph 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) räumt der Polizei, Feuerwehr und anderen berechtigten Einsatzkräften bestimmte Sonderrechte ein. Nach § 35 Absatz 1 StVO sind sie von den in der Verordnung aufgeführten Bestimmungen befreit – allerdings nur, sofern dies einem Einsatz geschuldet ist. Das bedeutet: Ist die Polizei ohne Blaulicht und Sirene unterwegs, müssen auch die hiesigen Fahrer sich an die Verkehrsregeln halten.
Kommt es zu einem Unfall mit einem Polizeiauto, das sich nicht auf einer Einsatzfahrt befand, so können beide Seiten gleichermaßen auch Schuld an dem Schadensfall tragen. Abhängig ist dies von den zugrunde liegenden Verkehrsverstößen.
Haben die Beamten z. B. die Vorfahrt missachtet und so einen Unfall verursacht, so tritt in der Regel die behördliche Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung ein. Die geschädigten Unfallgegner können gegenüber dieser ggf. auch Schmerzensgeld geltend machen.

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Dann wird er aufgenommen, so wie ein normaler Unfall.

In vielen Behörden wird dafür ein Streifenwagen der Nachbar-Wache angefordert, damit keine Zweifel an der Neutralität der aufnehmenden Beamten aufkommen.

Ist der betroffene Polizist gerade auf einer dringlichen Einsatzfahrt und handelt es sich bei dem Unfall nur um Sachschaden, wird die Fahrt in der Regel fortgesetzt und der Unfall im Nachgang aufgenommen.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Dann kommt die Polizei und ermittelt den Unfallhergang. Anschließend müssen die Kosten zb mit der Versicherung beider Parteien geregelt werden.

Ganz normaler Ablauf.

Ein Polizist ist mit einem Bürger auf Augenhöhe. Nicht besser, aber auch nicht schlechter


Ploppy8888  10.02.2024, 03:19

Polizeiwagen sind nicht normal versichert, hier gilt das Selbstversicherungsprinzip des Staates, dass heisst hier ist die Dienststelle und keine Versicherung zuständig.

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SeiLeise509  10.02.2024, 09:42
@Ploppy8888

Mir völlig egal wer den Schaden bezahlt. Ich habe mich mit mehreren Fällen beschäftigt und jedesmal waren die Bürger Schuld. Deshalb wüsste ich nicht wieso die Dienststelle aufkommen sollte.

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Der Unfall wird polizeilich aufgenommen, so wie jeder andere Unfall auch.

Ist der Unfall im Dienst mit einem Dienstfahrzeug passiert, dann wird er von einer anderen Dienststelle aufgenommen, nicht von der eigenen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung