Was passiert mit mir wenn ich meine Anzeige zurück nehmen will, obwohl schon ein Gerichts Termin im neuen Jahr statt finden soll?

7 Antworten

Hallo,

du kannst keine Anzeige zurücknehmen, das geht in Deutschland nicht.

Was du machen kannst ist, deinen Strafantrag zurück zu nehmen.

Dann muss unterschieden werden, um welches Delikt es sich handelt. Bei einem absoluten Antragsdelikt (z.B. Beleidigung) kann es dann nicht zu einer Anklage kommen.

Bei einem Mischantragsdelikt oder einem Offizialsdelikt, wird die Verhandlung dennoch stattfinden, da die Polizei - genauer: die Staatsanwaltschaft - von der Tat Kenntniss erlangt haben.

Da du die Anzeige erstattet hast, geh ich mal davon aus, dass du Geschädigter bist. Als solcher bist du zugleich Zeuge und musst zu dem angesetzten Gerichtstermin erscheinen. Erscheinst du nicht kann (und wird) der Richter dich vorführen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Eine Strafanzeige kann man nicht zurücknehmen.

Ist das Verfahren, um das es geht, ein Offizialdelikt, kannst du nichts zurücknehmen. Daa Verfahren geht weiter, mit oder gegen deinen Willen. Ist es allerdings ein Antragsdelikt und du nimmst den Strafantrag zurück, wird das Verfahren nicht weiter verfolgt. ABER: Bei einer Rücknahme des Strafantrags kann man dir die bis dahin angefallenen Kosten auferlegen.


Dommie1306  21.12.2017, 08:45

Aber, aber... :-(

Bei einem Mischantragsdelikt mit öffentlichen Interesse ist es doch auch egal, ob ich den Strafantrag zurücknehme, oder hab ich einen Denkfehler?

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furbo  28.12.2017, 16:31
@Dommie1306

Du hast mich erwischt...🤣. Ich bin nicht auf diese Möglichkeit eingegangen. Allerdings mit Absicht. Der Strafantrag kann auch dann zurückgenommen werden. Sollte das Delikt dann von Amts wegen verfolgt werden, muss der StA öffentliches Interesse begründen - das macht er/sie nur in absoluten Ausnahmefällen. Ergebnis:mit Rücknahme des Strafantrags ist i.d.R. Schluss mit dem Strafverfahren.

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Das hängt davon ab, ob öffentliches "Recht" betroffen ist, z.B. bei einer Straftat kannst du zwar die Anzeige zurücknehmen, aber die Staatsanwaltschaft muss den Sachverhalten in Bezug auf das Gesetz dann trotzdem noch verfolgen. Wenn du nicht an der Tat beteiligt warst, geschieht dir nichts. Dies ersetzt keine Rechtsberatung, deshalb eventuell zum Anwalt gehen.


BalZakBarsoom  20.12.2017, 20:08

Eine "Anzeige" ist das Bekannt eben einer Tat. Wenn man etwas bei der Polizei bekannt gemacht hat, hat man das angezeigt. Das kann man nicht rückgängig machen.

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Shahshah 
Fragesteller
 20.12.2017, 20:08

Ja ich weis nicht was ich tun soll ich will einfach nichts mit der Sache mehr zu tun haben ! Das Gericht würde schon 2 mal verschoben und wird im neuen Jahr dann ein neues Termin geben ! Ich möchte damit abschließen und will das zurück ziehen ! Bekomme ich nicht wenn ich es zurück nehme ? Wo muss ich es zurück nehmen ?

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Shahshah 
Fragesteller
 20.12.2017, 20:13

Also die Anzeige ist halt da und Gerichts Termin wird mir per Post bekannt gegeben wann der ist aber ich will das davor jetzt zurück ziehen !

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Nein, man kann eine Anzeige nicht einfach so zurücknehmen.