Was muss ich tun um ohne externe Schule Heilpraktiker zu werden

7 Antworten

kann ich mir den stoff einfach anlernen und dann zur prüfung erscheinen?

Selbstverständlich kannst Du das machen - wie es viele andere auch schon gemacht haben - und Dich dann zur Überprüfung beim Gesundheitsamt anmelden.
Dort erfährst Du Termin etc.

Willst Du das wirklich?

Du bist Physiotherapeutin, das ist ein angesehener Beruf.

Dann möchtest Du offenbar einen Heilberuf ausüben, spezialisiert auf TCM. Das, was für einen Heilberuf wesentlich wäre, nämlich medizinische Grundkenntnisse, 'willst Du schnell hinter Dich bringen'.

Das soll etwas werden, dem man als Patient Vertrauen entgegenbringen soll? Verstehe das bitte nicht persönlich, aber einen Erfolg wünsche ich Dir bei dieser Einstellung und Berufsauffassung eher nicht.

Für Personen mit vielen Vorkenntnissen gibt es auch 10 wöchige Prüfungsvorbereitungskurse. Alternativ wäre es noch möglich sich in entsprechenden Büchern zur Prüfungsvorbereitung für Heilpraktiker zu informieren. Die von Kreawi sind ziemlich gut. Kann man evtl gebraucht kaufen bei www.booklooker.de. Gibt es für die schriftliche und die mündliche Überprüfung. Wünsche dir viel Erfolg.

Die Prufungen finden nur einemal im Fruhjahr und im Herbst statt. Du solltest dich evtl retzeitig anmelden.

Heilpraktiker Selbstudium ist nicht mehr in allen Bundesländer mehr möglich. Das sehen wir hier in Aktuellen Heilpraktikergesetz aus Thüringen.

Lesen wir wie gefolgt

Jeder Antragsteller hat der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde folgende Nachweise vorzulegen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen:

Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten. http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=50D419F27067A50328ADA07CD49F1CF8.jpd5?quelle=jlink&docid=VVTH-VVTH000003333&psml=bsthueprod.psml&max=true#ivz4


Auskunft  16.07.2014, 08:12
Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten

Das Wort "Schulungen" kann man sehr weit auslegen, und es bedeutet nicht unbedingt, dass man eine "Heilpraktikerschule" besucht haben muß, um an der Überprüfung teilnehmen zu können.

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Auskunft  16.07.2014, 13:00
@SvenG123

Für diesen Punkt gilt ebenfalls das bereits Gesagte.

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SvenG123  16.07.2014, 13:10
@Auskunft

Steht doch da z.B Heilpraktikerschule. Die müssen das doch wissen

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Auskunft  16.07.2014, 13:33
@SvenG123

z.B. heißt "zum Beispiel" und das wiederum heißt, es kann auch was anderes sein!!

Heilpraktikerschule ist nicht verpflichtend.

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SvenG123  16.07.2014, 14:13
@Auskunft

Seht doch da :

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

Also wollen sie einen Ausbildungsnachweis sehen,

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Auskunft  16.07.2014, 14:31
@SvenG123

Auch hier gilt, dass der Begriff "Ausbildung" sehr weit ausgelegt werden kann und nicht bedeutet, dass man eine "Heilpraktikerschule" besucht haben muß.
Deshalb steht da auch z.B.

Ich hoffe, das ist nun klar.

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NorbertAust  19.07.2014, 15:25

Nicht nur, dass der Begriff 'Ausbildung' vielleicht dehnbar ist, der Begriff 'Nachweis' ist das auch. Letztendlich kann das eine Teilnahmebescheinigung sein, die übersetzt etwa bedeutet: 'Der Teilnehmer hat Geld bezahlt und die damit bezahlten Stunden bei uns abgesessen.'

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Es gibt div. Bücher, mit denen du dich auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt vorbereiten kannst. Auch in der eBucht finden sich immer wieder Vorberetuingsmaterialien.

Es gibt auch die Möglichkeit, als Physiotherapeut für diesen Bereich eine beschränkte Erlaubnis zur Heilkunde nach §1 HPG ohne Überprüfung nach Aktenlage zu bekommen. Dies erlaubt aber nur die Ausübung von Physiotherapie ohne Heilmittelverordnung. Ich würde aber zunächst davon ausgehen, dass dies auch schon TCM Behandkungen wie Reflexzonen, Akkupressur u. sonst. Massagen u. Körperübungen nicht mit einschließt, sowas wie Akupunktur, Kräuter usw. sowieso nicht.

So, wie ich das bisher mitbekommen habe, ist mit Lernen aus Büchern die Überprüfuing zum "grossen" HP mit einer Physiotherapieausbildung aber nicht so schwer, zumindest bzgl. der Klausurfragen.

Wenn du eine seröse mehrjährige gründliche TCM Ausbildung inkl. supervidierter Praxis absolvierst und du dich auf das beschränkst, was du gelernt hast und gut beherrscht, sehe ich da auch nichts kritikwürdiges. Bedenke aber, dass du als HP auch straf- und v.a. zivilrechtlich voll haftbar bist, insbes. bei Fehlbehandlung! Du solltest dein Handwerk also beherrschen.

Zum Thema HP-Schule: die kannn man vergessen. Inhalte sind fast ausschließlich Prüfungsvorberetung, das Behandlen lernst du da nicht ausreichend. Eine eigenständige seriöse Ausbildung mit supervidierter Praxis in einem Behandlungsverfahren ist da auf jeden Fall sinnvoller (v.a. für die künftigen Patienten)