Was muss ich als praktischen Teil der Fachhochschulreife vorweisen?
hallo,
ich habe mich jetzt auf meiner schule von der gymnasialen Oberstufe abgemeldet und habe jetzt den schulischen Teil des Fachabiturs. Jetzt fehlt mir zum erhalt des Abschlusses „Fach- abitur/hochschulreife“ noch der Praktische Teil. Ich hatte Ursprünglich vor diesen mittels einer Ausbildung zu absolvieren aber das hat leider nicht hingehauen.
Jetzt bleibt mir noch die Möglichkeit ein halb/ oder einjähriges Praktikum zu machen.
Da ich im Internet jedoch gelesen habe ,dass man je nach Zeugnis ein ein- oder halbjähriges Praktikum machen muss, frage ich mich, woher ich jetzt weiß was genau ich brauche oder was überhaupt als praktischer Teil zählt ?
~Fragen:~
Zählt mein MiniJob den ich letztes Jahr gemacht habe dazu ? Woher weiß ich ob ich doch nicht nur ein halbes Jahr Praktikum machen muss ? Wer ist da mein Ansprechpartner, da ich ja von meiner Schule abgemeldet bin ? Wem weise ich das 1 Jährige Praktikum vor und von wem würde ich überhaupt dann das AbschlussZeugnis ausgestellt bekommen?
Komme aus dem Saarland
2 Antworten
"Sie müssen ein einjähriges gelenktes Praktikum absolvieren, wenn:
- Sie nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschule erreicht haben.
- Sie den zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule (FOS 11 und 12) am Berufskolleg besuchen. Dann müssen Sie während der 11. Klasse ein einjähriges fachbezogenes Praktikum belegen.
Wenn Sie einen Bildungsgang der zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs besuchen, müssen Sie ein halbjähriges einschlägiges Praktikum absolvieren."
https://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil
Wenn du also auf dem Gymnasium warst, muss du ein einjähriges Praktikum nachweisen.
Was wird angerechnet: "Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Zeugnisses einer nach Bundes- oder Landesrecht abgeschlossenen Berufsausbildung oder der Bescheinigung eines einjährigen gelenkten Praktikums. Dem Praktikum steht die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht gleich, ebenso die Ableistung eines freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres oder eines einjährigen Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienstes. Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr Dauer können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden."
Ein Minijob zählt hier nicht dazu - es ist kein gelenktes Praktikum. Aber bei solchen Einzeltätigkeiten gibt es immer die Möglichkeit der Anrechnung - das entscheidet aber die Stelle, welche die Praktikumsbescheinigung erstellt.
Dies ist in der Regel die Schule, die dir den schulischen Teil der FHR bescheinigt hat.
dies wird sicher unterschiedlich sein ( es ist auch lander sache)
also frage einfach an der schule an auf die du möchtest?
die werden diese frage oft bekommen?