Was macht ein Aufsichtsrat?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Pflichten gemeinsam wahr. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben dieselben Rechte und Pflichten. Es besteht kein Unterschied zwischen den Arbeitnehmervertretern und den Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat. Die Aufgaben und Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats sind in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Bestimmte Aufgaben können an einen Ausschuss oder an einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats übertragen werden. Die Mitglieder der Ausschüsse müssen die ihnen zugewiesenen Pflichten unabhängig erfüllen.

Die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung, der Kontrolle und Überwachung der Unternehmensführung durch den Vorstand. Diese Beratungs- und Überwachungstätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Aktivitäten des Vorstands, wobei diese nicht nur nach ihrer Rechtmäßigkeit, sondern auch nach ihrer Angemessenheit beurteilt werden. Um eine Kontrolle zu ermöglichen, erstattet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht.

Der Aufsichtsrat hat ein eingeschränktes Vertretungsrecht. Er vertritt das Unternehmen bei Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten mit Mitgliedern des Vorstands. Darüber hinaus vertritt der Aufsichtsrat das Unternehmen zusammen mit dem Vorstand im Falle einer Anfechtungsklage seitens der Aktionäre gegen Beschlüsse der Hauptversammlung.

Aktiengesetz - Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats - § 111 AktG (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.

(2) Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen. Er kann damit auch einzelne Mitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen. Er erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluss gemäß § 290 des Handelsgesetzbuchs.

(3) Der Aufsichtsrat hat eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Für den Beschluss genügt die einfache Mehrheit.

(4) Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Die Satzung oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Verweigert der Aufsichtsrat seine Zustimmung, so kann der Vorstand verlangen, dass die Hauptversammlung über die Zustimmung beschließt. Der Beschluss, durch den die Hauptversammlung zustimmt, bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst. Die Satzung kann weder eine andere Mehrheit noch weitere Erfordernisse bestimmen.

(5) Die Aufsichtsratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen

http://www.sapler.igm.de/demokratie/aktg111.html

  1. Ein Blick ins Gesetz, schaft tatsächlich Klarheit. Daher vincent Hinweis sagt alles.
  2. es ist natürlich nicht so, "dass grade diese Leute dann meist schlechte Schlagzeilen machen und danach einfach woanders hin wechseln". Es handelt sich hierbei um eine Minderheit unterhalb von mir geschätzten 5%. Von den anderen hört man ja nichts und deswegen fallen sie nicht auf. Auch hier, schau Dir mal eine AG im Internet an und prüf mal, welche Aufsichtsräte Du alle vom Namen kennst.
  3. Sie verdienen nicht immer viel Geld mit Aufsichtsratposten. Es gibt Unternehmen, die immer noch ein Taschengeld ihren Aufsehern zahlen. Was ich übrigens gerechtfertigt find. Jedoch sagen die Kritiker, man würde nur gute Aufsichtsräte bekommen, wenn man für das Risiko der persönlichen Haftung auch ordentlich bezahlt. Wie geschrieben, ich glaub es nicht, denn den meisten geht es um das Postensammeln.
  4. Wenn Du was ordentliches gelernt hättest, wärst Du es vielleicht schon.

Der Aufsichtsrat ist normalerweiße dazu da, das Management zu kontrollieren. Für diese Aufgabe bekommen die Mitglieder des Aufsichtsrates sehr viel Geld. Diese Teilung ist aber sehr ungünstig, da viele Aufsichtsratmitglieder meist mit dem Management zusammenarbeiten.

Das ist ja das Schlimme, daß Aufsichtsräte eben nichts machen und einfach alles absegnen was der Vorstand vorschlägt