Was mache ich bei Anzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr und Fahrerflucht?

2 Antworten

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

Bei dem Einfahren auf den Hof hat sie sich (angeblich) an der rechten Seite am Radkasten eine große Delle+Lackschaden + Dellen und Lackschaden an der Hintertür zugeführt.

Demnach hat die Frau ihren Unfall selbst verursacht. Da sich an deinem Fahrzeug keine Unfallspuren befinden, ließe sich das einfach nachweisen.

§ 240 Strafgesetzbuch (StGB)Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Auch von Nötigung kann hier wohl nicht die Rede sein.

Du behauptest:

Jetzt hat sie mich wegen "Nötigung im Straßenverkehr" und "Fahrer/Unfallflucht" angezeigt. Wie soll ich vorgehen?

Nicht nachvollziehbar ist Folgendes:

Der Krankentransporter ist sicherlich auf deinen Arbeitgeber zugelassen. Dieser wurde also zuerst kontaktiert.

Dein Chef hat dich als Fahrer identifiziert und der Polizei deine Personaldaten für ein Ermittlungsverfahren gegen dich überlassen.

Eigentlich hätte sich dein informierter Arbeitgeber unverzüglich mit dir in Verbindung setzen müssen. Wenn es sich um einen angeordneten Arbeitsauftrag handelte, stellt sich die Frage, ob der Betrieb nicht auch einen Rechtsbeistand für seine Angestellten gewährleisten muss?

Du schreibst:

Die Polizei hat mir die Anzeigen telefonisch mitgeteilt.

In der Regel sucht die Polizei den Fahrer auf, um Alkohol- oder Drogen-Verstöße ausschließen zu können.

Darauf zu verzichten wäre fahrlässig und bei der Urteilsfindung nachteilig.

Wenn die Polizei wegen Nötigung und Unfallflucht gegen dich als Beschuldigte gegen dich ermittelt, ist es mit einem Anruf nicht getan.

  • Eine Polizei, die nicht ermittelt.
  • Ein Arbeitgeber, der seine Verantwortung gegenüber seinen Angestellten ignoriert.
  • Hinzu kommen Tatvorwürfe, die bei einer Gegenanzeige den Straftatbestand der "Falsche Verdächtigungen" erfüllt.

Wenn das so ist, solltest du dir am besten einen Anwalt suchen und dich beraten lassen. Die Kosten muss der Unterlegende in einem Prozess tragen.

Jenne1979 
Fragesteller
 10.03.2024, 11:26

Hallo. Es ist alles so genauso abgelaufen, wie ich es beschrieben habe, z.B. bis jetzt nur telefonische Benachrichtigung der Polizei (ich habe bei der Polizei zurückgerufen, um "Betrug" auszuschließen. ), keine Benachrichtigung vom Arbeitgeber. Ja, es handelte sich um einen Arbeitsauftrag. Ich werde Ihre Hinweise berücksichtigen (Anwalt vom Arbeitgeber, Gegenanzeige usw.)Vielen Dank dafür.

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gar nichts,wenn sie irgendwo gegen fährt ist es nicht deine schuld...wenn überhaupt was kommt wird es eingestellt

Jenne1979 
Fragesteller
 09.03.2024, 00:32

Die Polizei hat mir die Anzeigen telefonisch mitgeteilt. Und Nötigung sehe ich auch überhaupt nicht, ich habe ja nur über ein Handzeichen versucht zu kommunizieren

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Jenne1979 
Fragesteller
 09.03.2024, 00:37
@Mariomadda69

Doch. Ich habe bei "meiner" Polizeidienststelle bei einer anderen Nummer zurückgerufen und die Anzeigen wurden mir bestätigt

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