Was kann man für eine Strafe bekommen wenn das Auto auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt ist. Da Auto an ist und Schlüssel steckt und man kurz weg ist?

3 Antworten

  1. Autos sind gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
  2. Unnötiges Motor laufen lassen ist verboten.

Wobei es da sicher auch Toleranzgrenzen gibt, wenn man z. B. im Winter trotz kratzen und wischen keine ordentl. Sicht hinbekommt oder der Motor nur kurz weiterläuft, während man z. B. ein Tor öffnet/schließt.

BEV und (P)HEV können (meist) auch mind. ein paar m fahren ohne das der Verbrenner anspringt, in dem sie rein mit dem E-Motor fahren. D.h. falls sie einen Verbrenner haben, geht wenn man keine groben Fehler macht der Starter-Akku durch's fahren nicht leer (auch bei viel Kurzstrecke), weil man noch den größeren Akku hat (i.d.R. mind. 1kWh).

Sprich wenn du öfters so ein Problem hast, brauchst du evtl. ein anderes Auto.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Selbst wenn wäre das Kindergeburtstag.

Spannend wird es dann wenn ein paar 16-jährige Teenager spontan beschließen ein bißchen mit Deinem Auto zu fahren und dabei im schlimmsten Fall einen Personenschaden verursachen.

Da bin ich gespannt wie Du das Deiner Versicherung erklären willst. Die zahlt dann nämlich wegen grober Fahrlässigkeit nicht.

3 „Es ist verboten, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig anzulassen oder laufen zu lassen. “ sieht bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. 3 LImschG eine Geldbuße von 25 bis 200 Euro vor