Was ist Aufenthaltserlaubnis 25A?

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Wer erhält ein Bleiberecht nach § 25a AufenthG?

Seit 1. Juli 2011 (geändert im August 2015) gibt es eine Bleibe- rechtsregelung für junge Menschen, die eine Duldung besitzen: die „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden“ (§ 25a AufenthG). Diese Aufenthaltserlaubnis kannst du bei der Ausländerbehörde beantragen.

Weitere Informationen findest du hier:

https://aktiv.fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Bilder/2018-03%20Zielgruppenflyer%2025a_NIFA.pdf