Was gebe ich in diesem Punkt GENAU an, bei der Sicherheitserklärung der Bundeswehr?

3 Antworten

Hier geht es zunächst mal nur um deinen Aufenthalt in Deutschland.

Wenn du nur an einem Wohnsitz gemeldet warst und dort auch immer gewohnt hast, hat sich die Frage erledigt. Bist du zwischendurch mal umgezogen und hast die jeweilige Wohnung als Hauptwohnung gehabt, sind diese Anschriften anzugeben.

Es gibt aber z.B. auch Fälle, dass man sich eine eigene Wohnung gemietet hat, diese als Hauptwohnung angemeldet hat und bei den Eltern noch als Nebenwohnung gemeldet ist. Dann muss man diese Nebenwohnung angeben.

Oder es gibt den Fall, dass man zwar eine eigene Hauptwohnung hat, aber z.B. in der Ferienwohnung der Eltern an der Ostsee länger als 2 Monate gelebt hat. Dann ist das als weiterer Aufenthaltsort anzugeben.

Ich weiß nicht, was an "Wohnsitze/Aufenthalte einschließlich derzeitiger Anschrift" und "machen Sie bitte lückenlose Angaben" nicht zu verstehen ist.

Der M.A.D. will einfach dein Gefährderpotential einschätzen können. Dazu ist es wichtig zu wissen, ob du schon in Ländern gegnerischer Militärpakte gewohnt hast, wo du vielleicht von gegnerischen Nachrichtendiensten rekrutiert worden bist.


Wippich  13.05.2018, 10:39

Der M.A.D braucht unsere Auskunft sicher nicht.

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Wippich  13.05.2018, 11:34
@wiki01

Der hat zugriff auf Datenbanken da wissen wir nicht mal das es sie gibt.

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wiki01  13.05.2018, 16:54
@Wippich

Du vielleicht nicht, ich schon. Und die Befragung dient einer ersten Einschätzung. Ich war in meiner Dienstzeit zur Stufe "geheim" ermächtigt. Es ist unglaublich, was die da alles wissen wollten. Von mir und meiner buckligen Verwandtschaft.

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Es ist nach weiteren Wohnorten in Deutschland gefragt und entsprechend kannst du antworten. Ich vermute, dass es auch um die Zuständigkeit anderer Kreiswehrersatzämter handelt.

Wenn die mehr wissen wollen, werden sie nachfragen.