Was darf man auf seinem Grundstück?

13 Antworten

zu 1)

In kleinerem Rahmen, ja. Näheres bei deiner Gemeinde.

zu 2)

Die Begriffe Baurecht und Baugenehmigung sollte man schon einmal gehört haben.

zu 3)

Es gibt (noch) den Friedhofszwang: https://www.weka.de/thema/friedhofszwang/

zu 4)

Wenn keiner sich dadurch gestört fühlt, ist das dein Problem.

zu 5)

Nein, die Haltung von Wildtieren ist reglementiert.

"Die traurige Wahrheit ist halt, dass es eben nicht so ist. "

Die traurige Wahrheit ist leider, dass du in einer Welt lebst, die mit der hiesigen nichts zu tun hat. Und auch nur ganz wenige leben mit der Illusion, dass man auf seinem Grund und Boden alles tun dürfe, die anderen WISSEN, dass sie diese Freiheit nur in den Grenzen haben, die an die Grenzen der Nachbarn ragen.

Du lebst hier nicht alleine, falls du das noch nicht mitbekommen hast.

Außer Nr. 4 = Nein.

immerhin lebt jeder mit der Illusion er dürfe auf seinem Grund alles tun

Nicht jeder. Den meisten ist bekannt, dass es in einer Gesellschaft Regeln gibt, die auch auf eigenem Grund und Boden gelten.

Wir sind alles sklaven des Staates.

Wir sind Teil des Staats.

  1. Feuer auf dem eigenen Grundstück ist in vielen Gemeinden nicht erlaubt, in anderen nach Anmeldung und Kontrolle durch die Feuerwehr.
  2. Das steht im Bebauungsplan und dürfte meistens nicht erlaubt sein.
  3. Nur für Kleintiere, aber selbst das kann verboten sein.
  4. Ja
  5. Das kommt darauf an, was im Tierschutzgesetz steht, ob die Tiere besonders geschützt sind, ob Du ein Gehege bauen kannst, das groß genug ist, etc.

Das entzünden von Feuern wird je nach Bundesland unterschiedlich gesehen. Generell darfst Du halt nicht alles verfeuern, dass wäre gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Solange der Turmbau sich an die Bauvorgaben hält.

Beim Beobachten kommt es darauf an, was Du darunter verstehst.

Einen Friedhof anlegen darfst Du, Du darfst aber Niemanden bestatten.

Du darfst auch ganz nackt durch den Garten laufen, solange sich sonst Niemand daran stört.

Was verstehst Du unter Wilden Tieren? Diverse Tiere dürfen nicht eingeführt werden und generell ist bei allen Tieren auf artgerechte Haltung zu achten; da wird es mit Wilden Tieren meist schwer.

Ich darf auf meinem Grund auch Tun und Lassen was ich will, ich darf dadurch nur Niemand anderen gefährden.

Die Vorschriften über Schadenfeuer sollen nicht verhindern, dass Du Dich selbst abfackelst, sie wollen verhindern, dass Du die unbeteiligte Nachbarschaft abfackelst.

Bauvorschriften sollen weniger verhindern, dass Du in Deinem Bau erschlagen wirst, sondern dass Anwohner, Passanten oder am Bau unbeteiligte Familienangehörigen darunter leiden.

Die Bestattung von Verstorbenen hat Einfluss auf die Natur bis hinunter zum Grundwasser (obwohl viele Mineralquellen unter Friedhöfen liegen); unsaubere Bestattung führt zudem noch anderen Belästigungen der Nachbarschaft.

Und was das Ausbüchsen von Wildtieren betrifft; wenn Du nach Ansicht der zuständigen Aufsichtsbehörde alle Maßnahmen getroffen hast, damit das Umfeld sicher leben kann, dann kann man so etwas auch genehmigt bekommen.

  • 1. Ja, sofernm dadurch keine Rauch- und sonstige Belästigung der Nachbarschaft erfolgt
  • 2. nein, bzw. nicht ohne Baugenehmigung
  • 3, nein
  • 4. ja, bzw. kommt drauf an, welche Hälfte nackt ist
  • 5. ja, sofern sie nicht unter Artenschutz stehen und die Haltung erlaubt ist.
immerhin lebt jeder mit der Illusion er dürfe auf seinem Grund alles tun.

Grundsätzlich ja, aber mit Einschränkungen.