Was bedeutet der Hinweis das es ein Termin mit Rechtsfolgebelehrung ist?

2 Antworten

Wenn es eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung ist, dann kann es eine Sperre bzw. Sanktion beim Jobcenter geben, wenn man keinen wichtigen Grund nachweisen bzw.glaubhaft machen kann.

Bekommst Du keine Leistungen, dann kann man dir ja nichts sperren oder sanktionieren.

Von was lebt ihr denn, wenn Du keine Leistungen beziehst und keine Arbeit hast, der KK - Beitrag muss doch auch gezahlt werden ?


DannaM 
Fragesteller
 18.11.2021, 09:23

Ich bin mit versichert bei meinem Mann, der hat natürlich einen Job.

Ich verstehe das rum gereite auf dem Begriff nicht, was würden sie machen wollen? mich Abmelden?

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isomatte  18.11.2021, 19:05
@DannaM

Wenn keine Leistungen bezogen werden, dann melde dich einfach ab, dann suchst Du selber nach einer passenden Beschäftigung und dir geht keiner mehr auf die Nerven.

Ob nun Leistungen bezogen werden oder nicht, spielt bei dem Begriff Rechtsfolgebelehrung erst einmal keine Rolle, den verwendet das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit auch bei Menschen ohne Leistungsbezug.

Nur kann einem ohne Leistungsbezug bei fehlender Mitwirkung mit Rechtsfolgebelehrung eben nichts gesperrt bzw.sanktioniert werden.

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DannaM 
Fragesteller
 11.11.2021, 07:10

Danke für den Link, aber dort steht etwas von Sanktionen des ALG. Da ich keins erhalte verstehe ich den Hinweis darauf, vom Arbeitsamt nicht.

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Animosity  11.11.2021, 12:44
@DannaM

Wozu bist du dann beim Arbeitsamt generell gemeldet, wenn du kein ALG beziehst? Verstehe ich dann ehrlich gesagt nicht. Bzw. was hast du dann überhaupt mit dem Arbeitsamt am Hut?

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