Warum reichen keine Kontoauszüge bei Wohngeldanträgen?

3 Antworten

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Du könntest beim Wohngeldamt nach der Rechtsgrundlage fragen, nach der du verpflichtet bist Unterlagen von Dritten einzureichen. Schließlich gibt es das Sozialgeheimnis und du wärst so gezwungen Dritten gegenüber offenzulegen, dass du darauf angewiesen bist.

Bei ALG II kann das JC z.B. nur einer Mietbescheinigung verlangen, wenn aus dem Mietvertrag nicht alle erforderlichen Angaben hervorgehen, weil man gerade nicht verpflichtet ist Dritten gegenüber zu offenbaren, dass man Sozialleistungen bezieht.


Stebunny 
Fragesteller
 29.01.2021, 12:39

Danke!

Hab ich gemacht.
Es hat sich herausgestellt, dass ich eben meinen Vermieter und meine Vorgesetzt NICHT einweihen muss.
Es reichen Kontosauszüge ;)

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Deine Arbeitgeberin weiß doch wieviel oder besser WENIG du verdienst... denn um Wohngeld beziehen zu können gibt es Obergrenzen ... und da wirst du nicht der/die erste sein der darum bittet

Entweder du hälst dich an die Spielregeln vom Amt .. oder es gibt nichts.

Natürlich gibt es schöneres .. aber ich verstehe auch das sie sich absichern.

Nur weil in einem Vertrag etwas steht, kann die Realität anders aussehen..

Grad beim Arbeitgeber kann es zu Schwankungen kommen.. zu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld etc.


Stebunny 
Fragesteller
 29.01.2021, 12:06

Das verstehe ich.
Deshalb würde ich ja auch die Kopien aller Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge mit senden.

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diePest  29.01.2021, 12:08
@Stebunny

Das interessiert das Amt aber nicht, du wirst das geforderte einreichen müssen.

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