Warum darf ein Mieter einen Freund ohne Einverständnis seines Vermieters nicht dauerhaft bei sich wohnen lassen?

8 Antworten

Weil das dann ein weiteres Mietverhältnis wäre und dazu muss der Vermieter seine Zustimmung geben. Bis sechs Wochen Besuch ist ohne Absprache/Zustimmung möglich.


anitari  08.04.2022, 10:17
Weil das dann ein weiteres Mietverhältnis wäre 

Wie kommst Du denn darauf?

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Stellwerk  08.04.2022, 10:18
@anitari

Wenn da dauerhaft jemand mit drin wohnt, entsteht entweder ein Untermiet- oder Mietverhältnis. Und dem muss zugestimmt werden.

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anitari  08.04.2022, 10:19
@Stellwerk

Ich kann auch jemand bei mir wohnen lassen ohne das ich Miete von ihm verlange.

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Reiseguru511 
Fragesteller
 08.04.2022, 10:18

Warum ? Eine Miete richtet sich doch nicht nach der Anzahl der Personen die drin wohnen. In den Exposés stehen die Mieten vorab drin ganz gleich wie viele Personen drin wohnen werden. Später einziehende Eltern oder Ehepartner muss ein Mieter ja auch nicht melden.

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Stellwerk  08.04.2022, 10:20
@Reiseguru511

"Später einziehende Eltern oder Ehepartner muss ein Mieter ja auch nicht melden"

Anderes Verwandtschaftsverhältnis.

Und natürlich werden Nebenkosten je nach Abrechnungsmodalität auch nach Anzahl der Personen berechnet und umgelegt. Zudem hat der Vermieter immer noch das Bestimmungsrecht darüber, wer in seinen Räumlichkeiten haust.

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Reiseguru511 
Fragesteller
 08.04.2022, 10:22
@Stellwerk

Warum hat der Vermieter bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen wie Eltern oder Ehepartner plötzlich kein Bestimmungsrecht wer in seinen Räumlichkeiten haust ?

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anitari  08.04.2022, 10:32
@Reiseguru511
Später einziehende Eltern oder Ehepartner muss ein Mieter ja auch nicht melden.

Doch, das muß er. Nur eine Zustimmung des VM ist in dem Fall nicht nötig.

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Reiseguru511 
Fragesteller
 08.04.2022, 10:34
@anitari

Ich weiß es ganz genau. Bei Freundin oder weitläufigen Verwandten muss der Mieter fragen, aber der Vermieter muss zustimmen, wenn kein triftiger Grund dagegen spricht. Aber bei Eltern, Kindern und Ehepartnern muss definitiv nicht gefragt oder informiert werden.

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Der Mietvertragt legt fest, dass nur der Mieter selbst dauerhaft in der Wohnung wohnen darf. Die Aufnahme eines Partners/Freundes stellt somit eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an dritte dar. (§540 BGB)

Die Aufnahme eines Partners muss der Vermieter in den meisten Fällen erlauben. (§553 BGB) Hierbei handelt es sich um "berechtigtes Interesse" des Mieters, da dieser eine Lebenspartnerschaft eigehen oder weiterführen möchte.

Weil das sonst unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte wäre. BGB § 540

In einigen Fällen werden Betriebskosten teilweise nach Anzahl der im Haus wohnenden Personen umgelegt. Das würde den Mieter dann unberechtigt bevorteilen und die anderen Mieter benachteiligen.

Davon abgesehen, der Freund müßte sich ja beim EMA anmelden.

Da erfährt der Vermieter u. U. das mehr Personen in seinem Haus wohnen als ihm bekannt ist.

Weil dann Wasser und so von mehreren Personen verbraucht wird und dadurch die Nebenkosten anders berechnet werden.

Wenn man vom Jobcenter Hartz4 bezieht dann darf man auch nur 29 Tage jemanden bei sich wohnen lassen. Ansonsten kann das Geld der weiteren Person mitgerechnet werden und es entsteht eine Bedarfsgemeinschaft


Reiseguru511 
Fragesteller
 08.04.2022, 10:25
Weil dann Wasser und so von mehreren Personen verbraucht wird und dadurch die Nebenkosten anders berechnet werden.

Na und ? Dann wird halt nachgezahlt.

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PixelManuel  10.04.2022, 09:55
@Reiseguru511

Es gibt Mietwohnungen ohne eigene Wasseruhren. Da wird dann der Wasserverbrauch des ganzen Hauses anteilig der wohnenden Personen auf alle Mieter aufgeteilt.

Wenn dann eine weitere Person langfristig im Haus wohnt, Zahlen die anderen Parteien für diese Person mit.

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Weil dem Vermieter dadurch ungerechtfertigter weise Nachteile entstehen.

Eine gewisse Zeit lang geht das. Bestimmte Person muss er zulassen. Allerdings kann sich das auf die Miete auswirken.


Reiseguru511 
Fragesteller
 08.04.2022, 10:17

Welche Nachteile ? Eine Miete richtet sich doch nicht nach der Anzahl der Personen die drin wohnen. In den Exposés stehen die Mieten vorab drin ganz gleich wie viele Personen drin wohnen werden. Später einziehende Eltern oder Ehepartner muss ein Mieter ja auch nicht melden.

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SirAndiusNr2  08.04.2022, 10:23
@Reiseguru511

In Deutschland ist das ja klar geregelt, wieviel Leute auf wieviel m² leben dürfen. Es kann nicht sein das 10 Leute auf 20m² wohnen. Dafür reicht die sanitäre Ausstattung nicht.

Viele Umlagen werden pro Kopf abgerechnet. Z.b. braucht man mehr Wasser und größere Mülltonnen.

Abnutzung des mietgegenstandes, glaube das heißt auf Amtsdeutsch so. Mehr Füße, mehr Abnutzung. Jetzt ganz blöd gesagt.

Der Wohncharakter kann sich dadurch nachteilig ändern. Z.b. kann es lauter werden.

Ausnahmen sind Lebenspartner und Kinder. Jetzt wird es bekloppt, Vorsicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man den Vermieter fragen, aber er darf da nicht nein sagen. Allerdings kann er aus den genannten Gründen die Miete oder Nebenkosten erhöhen.

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SirAndiusNr2  08.04.2022, 10:26
@SirAndiusNr2

PS. Letztendlich ist es die Wohnung vom Vermieter. Unter normalen Umständen ist das kein Problem. Habe mal ein Flüchtling aufgenommen, es wurde nichtmal die Nebenkosten erhöht. Habe zu der Zeit im Ausland gearbeitet, war nur jedes halbe Jahr Zuhause.

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Reiseguru511 
Fragesteller
 08.04.2022, 10:29
@SirAndiusNr2

Es geht ja nicht um zehn Mann sondern einen Freund bzw. so viele Leute dass es dem Wohnraum angemessen ist.

Wenn die Wohnung grundsätzlich eine Personenanzahl x zulässt und diese nicht überschritten wird, aber halt nur beim Einzug noch nicht komplett ist, wüsste nicht nicht, was daran problematisch sei.

Wenn die Eltern mit wohnen muss man nicht mal um Erlaubnis fragen. Sie sind auch nicht Mieter sondern Bewohner. Das heißt am Mietvertrag darf sich auch nix ändern.

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SirAndiusNr2  08.04.2022, 10:34
@Reiseguru511

Doch es ändert sich was.

Die oben genannten Gründe. Mehr Abnutzung, mehr Wasser, mehr Müll, lauter, Geruchsbelästigung bei Raucher etc. Der Vermieter hat das Recht dann Miete und Nebenkosten zu erhöhen. Auch wenn es die Eltern sind. Unter gewissen Umständen hat er halt zu dulden das es mehr sind.

Außerdem hat der Vermieter das Recht, zu wissen wer bei ihm wohnt.

Außerdem, woher weißt du was angemessen ist?

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