Wartungsarbeiten Minijob (bezahlt)?

1 Antwort

Wenn Du wegen Wartungsarbeiten nicht arbeiten kannst und der ArbG Dir auch keine andere angemessene Arbeit zuteilt, dann muß er Dich für die Stunden bezahlen, auch wenn Du nicht arbeitest. Du mußt auch nicht die ausgefallenen Stunden an einem sonst freien Tag nachholen oder sogar Urlaub nehmen.

Du hast einen Beschäftigungsanspruch - wenn dieser durch den ArbG nicht erfüllt wird, dann trägt er auch das Risiko, daß er den Lohn weiterzahlen muß.

Aber nicht einfach von der Arbeit wegbleiben, sondern Du solltest vorab die Situation mit dem ArbG klären, ob er eine andere Tätigkeit für Dich hat.