war im aldi einkaufen. kassierer hat Fehler gemacht. Unterschrift unter Kassenbon?

4 Antworten

Nein, das ist unüblich. Das ist nur überlich, wenn der Grund für die Rückgabe beim Kunden liegt, beispielsweise bei Nichtgefallen, Fehlkauf etc. Also immer dann, wenn die Rücknahme aus Service- oder Kulanzgründen geschieht (Rückgabe"recht") und somit auch zu den Bedingungen des Händlers.

Es ist jedoch nicht üblich - und es kann vom Kunden auch nicht verlangt werden (fragen und bitten ist jedoch in Ordnung) - wenn es sich um einen berechtigten Reklamationsgrund handelt (Gewährleistung, Fehler des Kassierers etc.).

Nein das ist so üblich ,der Kassierer muss das bei seiner Abrechnung am Abend belegen können wer das Rückgeld erhalten hat


ojansivv 
Fragesteller
 15.07.2020, 17:45

aber hab nicht Adresse angegeben und nur Vornamen

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Colloseumpeter  15.07.2020, 17:47
@ojansivv

das mit der Adresse ist okay ,aber dein Nachnamen hättest du angeben können

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Wenn er es so machte, wird es so üblich da sein..jeder Laden hat seine Vorgaben


ojansivv 
Fragesteller
 15.07.2020, 18:09

aber hab nicht Adresse angegeben und nur Vornamen

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