Wann verjährt ein Strafzettel?

4 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Verkehrsordnungswidrigkeiten würden vor Erlass eines Bußgeldbescheides nach 3 Monaten, nach Erlass eines Bußgeldbescheides nach 6 Monaten verjähren.

So wie du das beschreibst, ist es aber eine Vertragsstrafe, da es scheinbar ein Privatparkplatz war (sonst würde ja keine Firma diesen überwachen): Hier beträgt die Verjährung drei Jahre nach dem Jahr, in dem der Verstoß begangen wurde, in deinem Fall also am 31.12.2026.

Schau mal hier, insbesondere Punkt 3, ob alle Vorschriften eingehalten wurden:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016

Wenn ja, wirst du aus der Nummer nicht rauskommen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Ab 01.01.2027 ist es verjährt. Außer die Firma beantragt einen Mahnbescheid dann wird die Verjährung um 6 Monate gehemmt.

dann wäre es der 01.07.2027 ab wann es verjährt wäre.

außer man widerspricht dem mahnbescheid nicht oder er wird für gültig erklärt dann kommt es zum verfahren und wenn dann ein Urteil erwirkt wird ist dieses 30 Jahre gültig.

übliche Verjährung von 3 Jahren4

das ist kein Knöllchen im eigentlichen Sinne sondern eine Vertragsstrafe

wirst zahlen müssen, geht schließlich um einen privaten Parkraum

Für Vertragsstrafen (Knöllchen von Privatpersonen) gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des BGB von 3 Jahren ab Jahresende.