Wann muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen?

5 Antworten

Nein, Du brauchst keine AUB, wenn Du nur am Freitag arbeitsunfähig warst und das Wochenende frei ist.

Anders wäre es, wenn Du am Montag auch noch fehlen würdest, da hier Kalendertage und nicht Arbeitstage zählen

hallo,

man muss sich spätestens am vierten Tag beim Arzt eine Krankmeldung ausstellen lassen (so ist es in den meisten Arbeitsverträgen). ... Da kann auch nicht am gleichen Tag die Krankmeldung vom Arzt ausgestellt werden und per Post beim Arbeitgeber sein. Dem Arbeitgeber muss am 4. Tag die Krankmeldung vorliegen.


Familiengerd  14.10.2021, 17:19
Dem Arbeitgeber muss am 4. Tag die Krankmeldung vorliegen.

Mit dem vierten Tag ist der auf den dritten Tag der Erkrankung folgende eigentliche Arbeitstag des Arbeitnehmers, wäre er nicht erkrankt, gemeint.

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Üblicherweise benötigt man eine AU erst am vierten Kalendertag einer Arbeitsunfähigkeit. Branchenweise oder betrieblich kann das auch anders geregelt sein. Für den einen Fehltag am Freitag wirst du in aller Regel keine AU benötigen.


Familiengerd  14.10.2021, 17:14
Branchenweise oder betrieblich kann das auch anders geregelt sein.

Das kann - unabhängig davon - der Arbeitgeber auch ganz "spontan" (nur nicht willkürlich) anders verlangen, selbst trotz eventuell anders lautender vertraglicher Regelungen. Mit der Branche hat das übrigens nichts zu tun.

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Altersweise  14.10.2021, 17:39
@Familiengerd

Die Vorlage von AU-Bescheinigungen kann in einzelnen Tarifverträgen unterschiedlich geregelt sein. Und natürlich kann der Arbeitgeber bei begründeter Veranlassung im Einzelfall die Vorlage auch früher einfordern.

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Familiengerd  14.10.2021, 18:22
@Altersweise
Die Vorlage von AU-Bescheinigungen kann in einzelnen Tarifverträgen unterschiedlich geregelt sein.

Selbstverständlich - das hat aber nichts mit einer bestimmten Branche zu tun.

Und natürlich kann der Arbeitgeber bei begründeter Veranlassung im Einzelfall die Vorlage auch früher einfordern.

Der Arbeitgeber muss sein Verlangen nicht begründen!

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Familiengerd  15.10.2021, 10:52
@Altersweise

Das ist richtig, bedeutet aber nicht, dass der Arbeitgeber einen konkreten, "berechtigenden" Grund haben oder mitteilen muss.

Das Verlangen steht im nicht gebundenen Ermessen des AG und unterliegt keiner Billigkeitskontrolle [...]. Die Rechtsausübung durch den AG unterliegt ledigl. den allg. rechtl. Grenzen, so darf das Verlangen nicht willkürl. oder schikanös sein und weder gegen den allg. Gleichheitsgrds. noch das Diskriminierungsverbot verstoßen. [...] Der AG kann aber auch individuell bei jeder Erkrankung entscheiden, ob er von seinem Recht nach § 5 I 3 Gebrauch machen will.

(Müller-Glöge, Preiß, Schmidt [Hrsg.], Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2016, Seite 1883, Rd-Nr 12)

Für die Behauptung einer willkürlichen Maßnahme hätte der betroffene Arbeitnehmer den Beweis zu liefern.

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Wenn du nur einen Tag krank bist, bedarf es keiner AU-Bescheinigung .....

Eigentlich brauchst du dann keine. ABER: Freitage sind beliebte Blaumacher-Tage. Deshalb wäre es wahrscheinlich klüger, doch eine AU-Bescheinigung vorzulegen.