Wann ist ein Gewerbe nötig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst wegen des Honigverkaufs überhaupt kein Gewerbe anmelden. Imkerei gilt als Urproduktion und ist somit kein Gewerbe. Anders wäre es, wenn du noch andere Waren zukaufen würdest, die du nicht selbst produzieren kannst, so dass du ein größeres Sortiment hast und diese Waren mit Gewinnabsicht weiterverkaufen würdest.

Da das Finanzamt bis zu einer Völkerzahl von 30 Völkern von einer Liebhaberei und nicht von einer gewinnbringenden Tätigkeit ausgeht, musst du die Einnahmen auch weder in deiner Steuererklärung angeben, noch irgendwelche Buchführung oder Einnahmeüberschussrechnung machen.

Du musst lediglich auf den Honiggläsern, die du „in Verkehr“ bringst, die Pflichtangaben auf dem Etikett machen (dass es sich um Honig handelt, die Menge in Gramm, das Mindesthaltbarkeitsdatum und deine Adresse).

Aus Deiner Fragenhistorie sehe ich, dass Du erst 1 Bienenvolk hast, das noch klein und relativ schwach ist.

Den Honig wird Dein Volk fast komplett benötigen, um über den Winter zu kommen.

Von Gewerbe ist das auch in den nächsten beiden Jahren noch weit weg.

Für den Anfang reicht es, wenn Du beim Finanzamt eine Steuernummer bekommst, über die Deine Einnahmen (Honigverkäufe) und Deine Ausgaben (Material und Ausstattung wie z. B. neue Mittelwände, ...) abgerechnet werden können.

Aber das Thema kannst Du genausogut mit Deinem Imker-Paten besprechen. Dafür ist eine Patenschaft ja gedacht.


Luftkutscher  03.08.2020, 00:31

Unsinn! Wegen eines Volks muss er weder eine Steuernummer beantragen, noch Buch führen.

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sys82460  03.08.2020, 00:50
@Luftkutscher

Die Frage war, ob ein Gewerbe erforderlich ist. - Das ist nicht der Fall.

Ich habe nicht geschrieben, dass er eine Steuernummer haben MUSS! - Er KANN das so machen.

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Luftkutscher  03.08.2020, 00:53

Na ob der Pate sich mit Steuerrecht und Gewerberecht so richtig auskennt, so dass er kompetent Auskunft geben kann, wage ich zu bezweifeln. Viele alte Imker wissen zwar wie man imkert, aber vom juristischen Aspekt der Imkerei haben sie oft keine Ahnung. Da ist es sinnvoller, hier zu fragen, selbst wenn auch hier viele antworten, ohne einen blassen Dunst von der Materie zu haben. Irgendein GF-User wird schon Experte sein und richtig und kompetent antworten.

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Nein, du musst kein Gewerbe anmelden, wenn du deinen Honig verkaufen willst.

Das Finanzamt interessiert sich erst ab einer Völkerzahl von 30 Völkern für deine Imkerei. Ab dieser Grenze (bis 70 Völker) wird pauschal ein Gewinn von 1000€ angenommen. Erst ab dem 71. Volk müsstest du detailliert Buch führen.

Du kannst ein Kleingewerbe anmelden, das ist aber nicht notwendig.

Alle Infos findest du hier: https://www.topagrar.com/management-und-politik/aus-dem-heft/das-steuer-abc-fuer-imker-12000102.html#:~:text=Antwort%3A%20Grundsätzlich%20ist%20die%20Imkerei,Mehrwert-steuer%20in%20Rechnung%20stellen.


Geochelone  04.08.2020, 04:05
  1. Für die Frage, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht, ist das Gewerbeamt zuständig, nicht das Finanzamt.
  2. Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das nicht gibt.
  3. Imkerei ist gar kein Gewerbe, sondern Urproduktion. Was sollte er also in die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit schreiben?
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Du kannst einfach ein Kleingewerbe anmelden. https://www.kleingewerbe.de/


klinge226  02.08.2020, 23:18

muss man ein gewerbe vor dem geld verdienen schon anmelden oder sobald das erste geld reinkommt ?

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ApplauseOvation  02.08.2020, 23:21
@klinge226

Naja am Besten davor, damit einen das Finanzamt nicht außeinander nimmt. Du hast sowieso einen hohen Freibetrag bis du Steuern zahlen müsstest.

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Luftkutscher  03.08.2020, 00:47

Weshalb sollte er ein Gewerbe anmelden, wenn er doch überhaupt kein Gewerbe betreibt? Imkerei ist Urproduktion und Urproduktion ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung! Leute, antwortet doch nur, wenn Ihr wenigstens einen blassen Schimmer von der Materie habt!

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ApplauseOvation  03.08.2020, 01:26
@Luftkutscher

Ein Kleingewerbe nicht Gewerbe. Antworte doch Bitte nur wenn du meine Antwort richtig liest. Aber hier hat ja niemand außer dir Ahnung.

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Luftkutscher  03.08.2020, 10:55
@ApplauseOvation

Auch die Anmeldung eines Kleingewerbes ist in seinem Fall weder vorgeschrieben, noch sinnvoll. Leute, antwortet doch nur, wenn Ihr wenigstens etwas Ahnung von der Materie habt! Mit falschen oder irreführenden Antworten ist den Fragestellern nicht geholfen.

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ApplauseOvation  03.08.2020, 15:03
@Luftkutscher

Es ist keine irreführende Antwort. Er kann ein Kleingewerbe anmelden, es kostet nichts. Unter diesem Link findest du einen Forenbeitrag mit jemand der das gleiche Problem hat. Ich würde eher dahin tendieren beim Finanzamt anzurufen und nachzufragen, denn die werden es wissen.

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Luftkutscher  03.08.2020, 16:05
@ApplauseOvation

Er kann sich auch kundig machen, indem er hier fragt. Ausserdem gibt es im Netz genügend Leitfäden des Deutschen Imkerbunds, wie die Hobby- und Nebenerwerbsimkerei steuerlich bewertet wird.

Was die Anmeldung eines Kleingewerbes betrifft, so ist dies nicht kostenlos. Außerdem geht dann das Finanzamt von steuerlich relevanten Einkünften aus und verlangt jedes Jahr eine Einnahmeüberschussrechnung. Kommt man dieser Pflicht nicht nach (selbst wenn überhaupt keine Umsätze getätigt wurden), setzt das Finanzamt ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro fest. Diesen Zirkus kann sich der Hobbyimker sparen, denn irgendwelche Vorteile bringt ihm die Anmeldung nicht.

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