Wäre sowas in EU legal?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich weiß, darf man die Rückleuchten nicht farblich anpassen.

Rückleuchten müssen immer rotes Licht ausstrahlen, schwarze Rückleuchten sind nicht erlaubt. [...]
Manch einer denkt, er kann diese Auflage umgehen, indem er die jeweilige Glühbirne verbaut lässt und die Rückleuchte bspw. mit einer  Folie nur äußerlich schwarz einfärbt. Dies ist jedoch ebenso unzulässig. Denn grundlegend ist es unerheblich, wie die Verfärbung nun zustande kommt. Auch wer seine Rückleuchten schwarz lackieren oder folieren lässt, ohne die Lampe selbst zu verändern, riskiert Sanktionen!

https://www.bussgeldkatalog.org/schwarze-rueckleuchten/#der_besondere_hingucker_-_erlaubt_oder_nicht

Grundsätzlich sind die Zulassungsverordnungen national geregelt. Es gibt also zwischen Frankreich, Deutschland und Spanien leichte Unterschiede.

Von daher ist die Frage ist es erlaubt in Deutschland, Frankreich, Spanien Italien Ungarn.......

Nein.

Das hier ist auch eindeutig Photoshop!

Durch die festgeschriebenen Regelungen können andere Verkehrsteilnehmer schneller feststellen, ob ein Fahrzeug auf Sie zukommt oder vor ihnen fährt.  Paragraph 49a StVZO gibt hierfür die grundlegenden Bestimmungen. Nur folgende  Beleuchtungseinrichtungen sind am Fahrzeug zulässig:
Leuchten nach vorne (weiß) und die zwei Richtungsanzeiger (gelb)
seitliche  Beleuchtung (gelb)
Rückleuchten (rot), Rückfahrscheinwerfer (weiß) und Richtungsanzeiger (gelb)

https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/

Du meinst wahrscheinlich in der EU?

Die Farbe der Rückleuchtengläser ist nicht vorgeschrieben. Sie müssen nur in der richtigen Farben leuchten. Solange man es hinkriegt, dass aus lila Gläsern weißes, rotes und gelbes Licht rauskommt, ist es erlaubt.

Voraussetzung ist aber, dass da keine Folie oder Lack aufgebracht wurden, sondern die Lampen ab Werk so ausgeliefert werden. Leuchten dürfen nachträglich nicht verändert werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung