Von Lehrer als hässliche Lesbe beleidigt

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Wenn Du dagegen etwas unternimmst, musst Du auf zwei Dinge achten.

  1. Sage nur Dinge, die Du beweisen kannst, zum Beispiel mit Zeugenaussagen. Sonst hast Du ganz schnell Ärger wegen Verleumdung des Lehrers.

  2. Wenn man erstmal mit dem Lehrer zu reden versucht und dann mit dem Rektor, vielleicht erst allein, dann mit Mutter, dann auch mit Vater, dann verläuft so etwas im Sande. Also: Wenn Du Dich zur Wehr setzen willst, dann gleich richtig. Deine Eltern sollten eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Diese sollten sie noch nicht absenden (der richtige Adressat wäre die zuständige Schulaufsicht). Sondern sie sollten sich gemeinsam einen Termin beim Rektor geben lassen, den Fall darstellen und sagen, dass sie eine schnelle Klärung erwarten (nicht: erbitten) und sich andernfalls mit dieser Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige Stelle wenden würden.

Eine andere Möglichkeit: Schreiben vom Rechtsanwalt bzw. mit Rechtsanwalt zum Rektor. Und nie ohne Zeugen. Und wenn Ihr etwas Schriftliches abgebt, lasst Euch auf einer Kopie den Empfang bestätigen.


saaamuu 
Fragesteller
 07.08.2013, 22:20

Geht das alles auch, wenn der Vorfall dann schon im letzten Schuljahr passiert ist ? Es sind ja gerade Ferien, und die Schule fängt bei mir in erst 5 Wochen wieder an.

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SchwarzerTee  07.08.2013, 22:23
@saaamuu

Ja, das geht auch. So schnell verjährt eine Beleidigung nicht, und es geht ja gerade darum, wie Du Dein nächstes Schuljahr verbringst.

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Du? Nichts.

Du fragst nur Deine Eltern ob sie schon wissen, dass sie eine dumme, faule und hässliche Lesbe in die Welt gesetzt haben.

Deine Eltern kommen dann ihrer FürsorgePFLICHT Dir gegenüber nach und verlangen von diesem Subjekt ein persönliches Gespräch. In diesem wird die Person auf ihre eigene FürsorgePFLCHT verbunden mit seiner ErziehungsFPLICHT Dir gegenüber aufmerksam gemacht. Dann wird klar erklärt, dass bei Wiederholung und Ausbleiben einer öffentlichen Entschuldigung vor der Klasse eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowohl an die Schuldirektion als auch an das Schulamt raus geht. Weiter wird der Elternbeirat informiert und um Unterstützung gebeten. Die Presse wird eingeschaltet um dabei zu helfen die Frage zu klären, ob an Deiner Schule wirklich alle Lehrkräfte das Grundgesetz kennen. Denn Deine Persönlichkeitsrechte welche Du seit der Geburt hast wurden massiv verletzt. Eine Strafanzeige wegen Beleidigung wird in Erwägung gezogen.

So. So einfach ist diese Geschichte. Vor rund 40 Jahren hatten Heranwachsende bedeutend weniger Rechte. Schon damals reichte es aus so ein Mal mit einer Lehrkraft zu reden. Schreibe ich aus Erfahrung.

du hast reccht, er darf dich nicht beleidigen oder Sonstiges. ich würde das definitiv dem Vertrauenslehrer der Shule mitteilen, genauso wie dem Rektor. vielleicht bekommst du dann einen anderen Lehrer in dem Fach. und ich würde es auch meinen Eltern mitteilen, sodass sie mit dem Lehrer reden können und ihm klar machen, dass er das nicht darf. (bei uns war es mal so, dass ein Lehrer die komplette Klasse runtergemacht hat, wir haben das unseren Eltern gesagt und die haben mit ihm geredet, er hat sich danach wirklich mühe gegeben und versucht, uns aufzumuntern, wenn wir mal was falsch gemacht haben).

Wenn er das vor der Klasse gesagt hat und du somit Zeugen hast, würde ich das dem Rektor sagen. Ein Lehrer, der sich zu solchen Beleidigungen hinreißen lasst, ist es nicht wert, Kinder und Jugendliche zu unterrichten, die erst einmal ein Selbstwertgefühl entwickeln wollen.

Einfach mal hart durchgreifen. Wegen Beleidigung und Rufmords anzeigen.. fertig. Denn so ein "Sozialpädagoge", der seinen Freizeitlichen Frust an seinen Schülern rauslässt gibt es leider oft genug und sollte keines falls geduldet werden!!!