Von Insolvenz nicht erfasste Gläubiger nach Eröffnungsverfahren?

2 Antworten

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann haben diese Gläubiger Pech gehabt. Unter den Insolvenzbekanntmachungen.de können sie sehen, dass Dein Verfahren eröffnet ist, und sie können sehen, wo sie sich melden müssen um ihre Forderungen geltend zu machen.

Ich finde diese Vorgehensweise ehrlich gesagt ziemlich fragwürdig. 

Warum erkundigst Du Dich nicht beim Insolvenzgericht ?