Verurteilung wegen Betruges. Wie lange bleibt die Eintragung im erweiterten Führungszeugnis?

2 Antworten

Die Tilgungsfrist für einen Eintrag beträgt 5, 10, 15 oder 20 Jahre und beginnt ab dem Tag des ersten Urteils in der Strafsache, je nach Höhe der Strafe (siehe § 46 BZRG). Die 20-jährige Frist gilt ausschließlich bei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Wenn es eine Jugendstrafe war, ist das Führungszeugnis nach 5 Jahren wieder "sauber". Sonst musst du 10 Jahre warten. Auf jeden Fall solltest du Kontakt zu einem anerkannten Bewährungshelfer aufnehmen.