Verurteilung wegen Betruges. Wie lange bleibt die Eintragung im erweiterten Führungszeugnis?
ich bin am 28.03.2017 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist zwischenzeitlich erledigt.Wie lange bleibt die Eintragung im erweiterten Polizeilichen Führungszeugnis
2 Antworten
Die Tilgungsfrist für einen Eintrag beträgt 5, 10, 15 oder 20 Jahre und beginnt ab dem Tag des ersten Urteils in der Strafsache, je nach Höhe der Strafe (siehe § 46 BZRG). Die 20-jährige Frist gilt ausschließlich bei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr.
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html
Wenn es eine Jugendstrafe war, ist das Führungszeugnis nach 5 Jahren wieder "sauber". Sonst musst du 10 Jahre warten. Auf jeden Fall solltest du Kontakt zu einem anerkannten Bewährungshelfer aufnehmen.