Versuchter Erwerb von Schlagringen - Strafe?
Guten Morgen,
ich habe vor ungefähr einem halben Jahr Schlagringe online gekauft und habe jetzt einen Vorladung von der Polizei wegen Kauf von Schlagringen erhalten.
Kann mir jemand sagen wie die Strafe dafür aussieht wenn man nur versucht hat diese zu kaufen sie aber nie in der Hand hatte?
Vielen dank schon mal.
5 Antworten
Das Waffengesetz regelt klar, dass der Erwerb genau so strafbar ist wie der Besitz- es gibt da also keinen Unterschied. Die mögliche Strafe richtet sich ggf. nach deinem Alter -unter 21 Jahren kommt Jugendstrafrecht in Betracht oder auch nach möglichen Vorstrafen. Bei über 21jährigen ohne Vorstrafen wird es da i.d.R. eine Geldstrafe geben, bei Jugendlichen und Heranwachsenden meistens Sozialstunden. Mit Vorstrafen können die Folgen entsprechend härter ausfallen.
Dann auf jeden Fall Erwachsenenstrafrecht und sehr wahrscheinlich eine Geldstrafe, die sich in der Höhe nach deinem Einkommen richtet.
Ich habe das bestellt als ich noch 20 war wie wirkt sich das dann auf die Strafe aus ?
Dann kommt wieder sehr wahrscheinlich das Jugendstrafrecht zum tragen und du kannst mit Sozialstunden rechnen. Dann gibt es jetzt zwei Möglichkeiten, entweder ein Diversionsverfahren- da erlässt die Staatsanwaltschaft eine Auflage- also hier wie gesagt Sozialstunden- und nach Ableistung wird das Verfahren eingestellt. Oder es kommt zu einer Anklage und dort bekommst du Sozialstunden vom Gericht auferlegt. So oder so wird sich dann noch die Jugendgerichtshilfe bei dir melden und dir das alles erklären.
Ich bin berufstätig also kann ich auch eine Geldstrafe statt sozialstunden leisten?
Geldstrafe gibt es im eigentlichen Sinne im Jugendstrafrecht nicht, der Richter kann aber entscheiden einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen- was dann im Endeffekt dann doch einer Geldbuße gleicht.
Selbst schuld, was willst Du mit solchen Teilen ?
Erstens kann sich jeder halbwegs Geschickte so etwas selbst herstellen und zweitens gibt es die Kubotan, welche nicht als Waffe gelten und recht effektiv sind.
Du hast versucht eine illegale Waffe zu erwerben. Das ist bereits Strafbar. Du wirst im Normalfall (nicht vorbestraft und zeigst dich einsichtig) mit einer Geldstrafe davon kommen. Solltest du zu über 90 Tagessätzen verurteilt werden wirst du auch einen Eintrag im Führungszeugnis erhalten.
Deine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist auf jeden Fall weg falls du mal eine WBK oder einen kleinen Waffenschein beantragen wollen solltest.
Mit Jobs beim Staat sieht es nun auch eher düster aus.
Ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird dir das der Richter schon sagen!
Bin 21 und habe keine Vorstrafen