Vermögensschaden - Welches Vermögen wird herangezogen?

2 Antworten

Nö...

Zu den (nötigen) Versicherungen wurde ja bereits einiges erklärt ....

Ansonsten bist solange "Pleite" bis bis es mit den Gläubigern zu einer Einigung kommt. Dafür gibt's Regelungen im Insolvenzrecht.

Allerdings sollte man es als Unternehmer auch nicht soweit kommen lassen.

(Ohne Dich irgendwie beleidigen zu wollen) ...Angesichts Deiner bisherigen Fragen hoffe ich, dass diese Frage eher einem vagen Gedankenspiel entspringt

Hier fühlen sich viele Anfänger berufen, der Welt größte Programmierer zu sein und "hopla jetzt komm ich" ins Geschäft einzusteigen.

So leicht ist es nicht, einen guten Ruf in der Branche muss man sich erstmal verdienen. ...und hat man erstmal "kleinen Mist" gebaut, wird man eher keinen Auftrag bekommen, den man so versemmeln kann, dass man für's Leben gezeichnet ist. (Wenn man als Hochstapler unterwegs ist, sollte wenigstens einen Fluchtplan in der Tasche haben)

Ich weiß nicht welche Reputation Du als Entwickler hast. Ich bezweifle jedoch, dass Du so weit bist um Aufträge auf Gebieten zu bekommen, welche einem Kunden oder Dir ernsthaft schaden könnten.

Erfahrene Programmierer sind in der Regel sehr sorgfältige Leute, welche schon bei der Entwicklung einer Software, alle vorstellbaren WorstCase-Szenarien abklopfen und ihr Produkt so gestalten, das Schäden begrenzt bleiben. (Ein großer Teil eines professionellen Programms dient nur dem Abfangen von Fehlern)

Ich habe Steuerungstechnik für chemische Produktionsanlagen programmiert und ein gravierender Fehler hätte mit jeder Menge "Boooom"🔥☄⚡ enden können. (so abstrus es auch klingen mag , wir hatten sogar Szenarien wie: "Spontansex auf dem Steuerpult" berücksichtigt) . Da kann man keinen Auftrag übernehmen, wenn man sich nicht einigermaßen dessen sicher ist , was man tut ...

Wenn Du hier Fragen musst was passieren könnte, wenn Du etwas (gewaltig) versemmelst, solltest Du vielleicht erstmal darüber nachdenken, ob Du wirklich schon über das Knowhow verfügst, einen bedeutenden Auftrag konsequent durchzuplanen.

...Natürlich sind Programmierer keine allwissenden Götter und können nicht alle Eventualitäten vorgesehen. ...Wenn es wirklich zum GAU kommen sollte, steht erstmal die Frage konnte der Programmierer überhaupt mit einer dermaßen ungewöhnlichen Situation rechnen, welche die Software versagen ließ.

...aber bis Du dahin kommst, dürftest Du noch viel Zeit zum Üben haben.

Kunden sin keine Alphatester!

Ich versteh die Frage nicht ganz.

Wenn du als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft agierst, erfolgt stets eine Haftung mit dem aktuellen und zukünftigen Privatvermögen.

Bei einer Kapitalgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder AG) ist die Haftung auf die Einlage bzw. das Betriebsvermögen beschränkt.*

Schadenersatz ist in Deutschland nicht gedeckelt. Wer nachweist, dass du ihm einen Schaden von 10.000.000,- € verursacht hast, dem schuldest du 10.000.000,- €.

Genau aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer eine bedarfgerechte Betriebshaftpflichtversicherung haben, welche vor fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schäden Dritter schützt.

*) bei Vorsatzhandlung kann dennoch eine Durchgriffshaftung ins Privatvermögen erfolgen und eine Versicherung wäre auch außen vor. Dann sind aber meist auch Straftatbestände berührt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
indyfan776 
Fragesteller
 23.02.2024, 21:04

Also bin ich als Kleinunternehmer für immer pleite, wenn man als Programmierer einen Fehler begeht und daraus ein Vermögensschaden entsteht (sofern dieser nachgewiesen werden kann)? Dann muss man ja richtig Glück haben, dass das einem nicht passiert. Ein Kleinunternehmen macht dann für Programmierung keinen Sinn.

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kevin1905  23.02.2024, 22:51
@indyfan776

Das hier hast du überlesen oder:

Genau aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer eine bedarfgerechte Betriebshaftpflichtversicherung haben, welche vor fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schäden Dritter schützt.

Damit wäre das Thema Schadenersatz, sofern du nicht vorsätzlich handelst, erledigt.

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